Exklusiv
Cannabiskonsum durch Pflegekräfte: Klare Regelungen notwendig
Die seit dem 1. April geltende Cannabis-Teillegalisierung wirkt sich auch auf das Arbeitsleben aus und wirft einige Fragen auf – zumal das „Cannabis-Gesetz“ keine ausdrücklichen Regelungen zum Umgang mit konsumierenden Mitarbeitenden enthält.
Aus der neuen Gesetzeslage werde mitunter auch von Pflegekräften abgeleitet, dass der Cannabiskonsum nichts mehr mit dem Arbeitsverhältnis zu tun hat, erläutert Peter Sausen, Fachanwalt für Arbeitsrecht, in der Juni-Ausgabe der Fachzeitschrift „Häusliche Pflege“. Aber: „Das Direktionsrecht des Arbeitgebers beginnt...
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