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Chronische Wunden: Schiedsspruch in NRW erwartet
In Nordrhein-Westfalen ist auch der dritte Erörterungstermin im Schiedsverfahren zur Ergänzungsvereinbarung „chronische Wunde“ in NRW gescheitert. „Bei der Vergütung herrscht weiterhin Funkstille“ erklärt Christian Westermann, Vorstand BAG-Wunde in einer Stellungnahme für Häusliche Pflege. Einzelheiten hierzu erfahren Sie im Mai und Juni bei den großen HP Digitalkonferenzen.
Von Christian Westermann
Wer hätte gedacht, dass auch der dritte Erörterungstermin im Schiedsverfahren zur Ergänzungsvereinbarung „chronische Wunde“ in NRW gescheitert ist? Trotz der vielen Informationen, die durch die Branche kursieren, bleibt die Frage: Was wissen wir wirklich, Stand heute?
Fakt ist: Bei der Vergütung – oder besser, „Refinanzierung“ – herrscht weiterhin Funkstille. Die Kostenträger bieten unter 40 Euro pro Einsatz, während die Berufsverbände mehr Realitätssinn fordern: über 60 Euro. Verständlich – wir sprechen hier schließlich nicht von einem einfachen Pflasterwechsel, sondern von der hochkomplexen Versorgung von Menschen mit chronischen Wunden im häuslichen Bereich inklusive den damit verbundenen Bewertungs-, Steuerungs- und Koordinationsleistungen. Nun muss ein Schiedsspruch her, ob man will oder nicht. Werfen wir einen Blick auf die aktuelle Ergänzungsvereinbarung in NRW: Dort liegt die Vergütung bei 45 Euro – und damit ziemlich genau in der Mitte. Man kann also erahnen, wohin die Reise geht.
Ein weiterer Konfliktpunkt: Die Abrechenbarkeit von gleichzeitig erbrachter Behandlungspflege. Der Kompromiss? Ja, das bleibt möglich – aber nur zu 80 Prozent. Warum? Gute Frage. Immerhin gab es eine Einigung bei der zweiten Pflegekraft, die unter bestimmten Voraussetzungen hinzugezogen werden darf. Wie diese Leistung dann abgerechnet oder nachgewiesen werden soll? Das bleibt bisher das gut gehütete Geheimnis der Verhandler. Vielleicht folgt die Erklärung im nächsten Kapitel dieser kontroversen Geschichte.
Personalausstattung: Jetzt auch mit Aufbauphase!
Spannend wird es auch bei der Personalmindestausstattung. Bisher: vier Vollzeitkräfte (VK). Jetzt gibt es offenbar eine „Aufbauphase“, in der auch weniger Personal akzeptiert wird. Klingt vielversprechend – wenn es sich nicht um hochkomplexe Wundversorgung handeln würde, bei der Expertise und Personalstärke essenziell sind. Aber vielleicht steht’s dann endlich schwarz auf weiß im Schiedsspruch.
Bleibt die Frage: Was bedeutet all das für die Versorgung – besonders im ländlichen Raum? Wird das Loch, das wir Versorgungslücke nennen, jetzt noch größer? Denn wie soll ein ambulanter Pflegedienst unter diesen Bedingungen überhaupt spezialisieren UND wirtschaftlich arbeiten?
Und wie sieht es eigentlich in anderen Bundesländern aus? Gibt es dort Licht am Ende des Wundtunnels? Oder nur ein weiterer Paragrafen-Dschungel?
Diese und weitere Fragen beleuchten wir in der Digitalkonferenz „Versorgung chronischer Wunden – jetzt wird es lukrativ!“ am 22.05. und 12.06.2025. Seien Sie dabei. Es bleibt spannend.
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