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Covid-19: DBfK fordert Schutzkonzept für ambulante Pflege
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) hat angesichts der Teststrategie für die stationäre Pflege besseren Schutz für die ambulante Pflege gefordert.

Laut DBfK ist die Situation für die ambulanten Pflegedienste, von denen rund 980.000 Menschen versorgt werden, problematisch. Die beruflich Pflegenden hätten täglich Kontakt zu mehreren Pflegebedürftigen und ihren Familien. Sie trügen daher ein hohes Risiko, sich selbst zu infizieren und dann auch das Virus weiterzutragen.
„Die Kolleginnen und Kollegen in der ambulanten Versorgung müssen besser geschützt werden“, sagt deshalb DBfK-Präsidentin Christel Bienstein. „Mehr Tests sind dafür aber keine praktikable Lösung. Man kann nicht jeden Menschen, der ambulant versorgt wird, vor jedem Besuch testen. Wichtig ist daher, dass die beruflich Pflegenden sich selbst und auch die Pflegebedürftigen mit FFP-2-Masken schützen können. Sie brauchen ausreichend Masken, damit sie bei jeder Tour gewechselt werden können. Außerdem müssen die Mitarbeitenden der ambulanten Dienste schnell und einfach Impftermine bekommen. Es kann nicht sein, dass sie die Termine selbst über die völlig überlasteten Hotlines vereinbaren müssen.“
Der DBfK kritisiert außerdem, dass es keine einheitlichen Regelungen und Strategien für die ambulanten Pflegedienste gibt. In Bayern beispielsweise müssten die Mitarbeitenden nun dreimal wöchentlich getestet werden – davon im besten Fall einmal mit einem PCR-Test. In Niedersachen ist seit dieser Woche die tägliche Durchführung von Schnelltests vorgeschrieben. „Bei den Testkonzepten wurde leider nicht mit der Pflege, sondern über sie entschieden“, kritisiert Bienstein. „Wenn man relativ willkürlich eine bestimmte Anzahl an Tests anordnet, wird eine Sicherheit suggeriert, die es so nicht gibt. Die häufigen Tests sind für die Mitarbeitenden sehr aufwändig und auch belastend, außerdem kosten sie viel Zeit, die nicht refinanziert wird. Mit Anfahrt und Wartezeiten für einen PCR-Test reden wir hier von rund zwei Stunden pro Person. Bei zehn Mitarbeitenden sind das jede Woche 20 nicht refinanzierte Stunden für den Pflegedienst.“
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