Häusliche Pflege-Blog

Der MDK war da – und dann?

Es gibt kaum eine Beratung oder ein Seminar, in dem von den Pflegedienstleitungen an irgendeinem Zeitpunkt über den MDK oder

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Es gibt kaum eine Beratung oder ein Seminar, in dem von den Pflegedienstleitungen an irgendeinem Zeitpunkt über den MDK oder die letzte MDK Prüfung gesprochen wird. Hinzu kommen in diesem Jahr die Erfahrungen mit dem Prüfungsschwerpunkt "Abrechnungsprüfung".

Ich höre eine Menge Fragen, Verunsicherungen, positive und negative Beispiele und habe selbst eine Reihe von fairen, aber auch problematischen MDK Prüfungen erlebt und begleitet.

 "Müssen wir die MDK Bewertung aushängen? Wenn ja, gibt es dazu Vorschriften? Und was können wir machen, wenn wir nicht mit den Bewertungen und Ergebnissen einverstanden sind?" sind weitere Fragen, die ich höre.

Ich meine, man sollte das Thema MDK Prüfung, Transparenzbericht und Wirkung der Veröffentlichung differenzierter betrachten. Dies ist in den Ausgaben 22-25/2017 der CAREKonkret ausführlich dargestellt worden.

Eine kurze Zusammenfassung eines wichtigen Themas an dieser Stelle:

Ich unterstelle vorab, dass alle Pflegekräfte um eine gute Pflegequalität bemüht sind und die Träger und Verantwortlichen ihre Verantwortung achten und im Rahmen interner Audits und des eigenen Qualitätsmanagements eine gute Versorgung ihrer Kunden und Patienten als Ziel nennen. Dann wäre die MDK Prüfung nur eine Bestätigung der eigenen guten Pflegequalität.

Prämisse: Noten bilden die Qualität von Einrichtungen ab

Die Politik geht bis heute von der Prämisse aus, dass Pflegebedürftige und Angehörige sich mit Hilfe von Noten über die Qualität von Pflegeheimen und Pflegediensten informieren können. Grundlage der MDK-Qualitätsprüfungen bilden die jeweils gültigen Qualitätsprüfungsrichtlinien und den als Anlage dazugehörigen Erhebungsbogen.  Bei den Prüfungen des MDK geht es zum einen um die in den Transparenzvereinbarungen festgelegten und zu veröffentlichenden Kriterien. Darüber hinaus prüft der MDK aber auch in Zukunft weitere Aspekte, wie im Jahr 2017 die Plausibilität und Richtigkeit der Abrechnungen. Klargestellt wurde auch inzwischen, dass die Regel-Prüfungen einen Tag vorab angemeldet werden müssen. Dies erfolgt per Anruf (z.T. auf dem Anrufbeantworter), per FAX oder per Email.

Transparenzbericht und Veröffentlichung:

Seit Herbst 2009 werden die von Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen und ihre Qualität veröffentlicht. So hat es das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz, das zum 1. Juli 2008 in Kraft getreten ist, in § 115 Abs. 1a vorgesehen.

Die Rechtsgrundlage für die Veröffentlichung der Pflegenoten zur Schaffung von Transparenz der Pflegequalität wurde am 01.07.2008 durch das Pflegeweiterentwicklungsgesetz in § 115 Abs. 1a SGB XI geschaffen. Seitdem werden die, in den durchgeführten MDK Prüfungen gewonnenen Erkenntnisse in Transparenzberichten festgehalten und durch Noten widergegeben.

Pflicht zur Veröffentlichung

In § 115 SGB XI ist u.a. formuliert, dass "eine Zusammenfassung der Prüfergebnisse [.] an gut sichtbarer Stelle in jeder Pflegeeinrichtung auszuhängen [ist]."

Damit wird deutlich, dass eine einheitliche, vergleichbare Form des Prüfergebnisses seitens der Landesverbände der Pflegekassen erstellt wird, die neben deren Internetveröffentlichung von jedem Pflegedienst "an gut sichtbarer Stelle" ausgehängt werden muss.

In welcher Form, ist nicht definiert!

Verfahren bis zur Veröffentlichung:

Die Veröffentlichung der Pflegenoten erfolgt im Internet jeweils durch die zuständigen Landesverbände der Pflegekassen. Bevor dies geschieht, werden jedoch die zur Veröffentlichung vorgesehenen Ergebnisse der Prüfung den ambulanten Pflegediensten als Entwurf zugesandt. Diese haben die Möglichkeit, zusätzliche Unterlagen zur Mitveröffentlichung zuzusenden. Weiterhin soll die Zeit genutzt werden, um strittige Themen innerhalb des Transparenzberichts zu klären.

Nach Ablauf dieser 28 Tage wird der jeweilige Transparenzbericht im Internet veröffentlicht.

Was Sie grundsätzlich immer tun sollten:

  1. Achten Sie in Ihrem Pflegedienst selbst auf eine gute Pflegequalität und überprüfen Sie diese regelmäßig, z.B. durch Pflegevisiten oder -audits.
  2. Schulen Sie Ihre Mitarbeiter/innen regelmäßig weiter. Erstellen Sie Fortbildungsplanungen und führen Sie diese auch durch.
  3. Zur MDK Prüfung: Lassen Sie sich den Prüfauftrag aushändigen bzw. kopieren sie ihn.
  4. Lassen Sie sich die Ausweise der MDK Prüfer zeigen. Sie zeigen diesen MDK-Prüfern während der Prüfung personenbezogene Daten Ihrer Kunden!
  5. Seien Sie freundlich, offen, konstruktiv im Umgang mit den MDK-Prüfern.
  6. Seien Sie kritisch, nicht leutselig, professionell im Umgang mit den MDK Prüfern.
  7. Halten Sie während der Prüfung selbst Themen, Unterlagen, Bewertungen etc. fest.
  8. Nach der MDK Prüfung: Prüfen Sie den Entwurf des Transparenzberichtes auf Herz und Nieren.
  9. Vergleichen Sie die Bewertungen. Prüfen Sie, ob die Bewertung der Kriterien mit dem MDK-Prüfbericht der Qualitätsprüfung und Ihren eigenen Aufzeichnungen aus der Prüfung übereinstimmt.
  10. Achten Sie gezielt auf Fehler. Dies können Formfehler, fachliche Fehler oder aber Bewertungsfehler sein.
  11. Wenn Sie der Meinung sind, dass die Prüfergebnisse und -bewertungen nicht korrekt sind:
  12. Verfassen Sie Ihre Stellungnahme: Legen Sie Ihre Kritikpunkte in Ihrer Stellungnahme ausführlich dar, und fügen Sie gegebenenfalls Kopien der Originaldokumente bei. Denken Sie daran, in Ihrem Text auf das Dokument zu verweisen und zu erklären, welcher Sachverhalt Ihrer Meinung nach daraus hervorgeht.
  13. Senden Sie Ihre Stellungnahme mit der Bitte um Prüfung und Klärung an den zuständigen Landesverband der Pflegekassen (nicht MDK!).
  14. Beantragen Sie ggfls. bei gravierenden unterschiedlichen Bewertungen (zu Ihren Lasten) um eine Aussetzung der Veröffentlichung zur Vermeidung von langwierigen Rechtsstreitigkeiten.
  15. Nutzen Sie Ihr Recht, im Transparenzbericht eine Aussage Ihrerseits zu formulieren und senden Sie diese fristgerecht den Landesverbänden der Pflegekassen zu.

Stellen Sie sich Folgendes vor:

Es hat wieder eine MDK-Prüfung gegeben, es gab eine Reihe von verschiedenen Bewertungen zwischen den MDK Prüfern und Ihnen, und Sie bekommen eine Note, die unter dem Landesdurchschnitt liegt. Auch wenn es im ersten Moment nicht so scheint: Eine schlechte Transparenznote kann mehr negative Folgen haben, als Sie denken:

  • Eine negative Bewertung schadet Ihrem Ruf als gute Pflegeeinrichtung.
  • Ihre Leistung als Pflegedienstleitung wird an der Note gemessen.
  • Eine schlechte Note kann für Ihre Mitarbeiter demotivierend wirken.
  • Eine schlechte MDK-Note ist Futter für chronisch unzufriedene Angehörige.

Dies sind nur einige Gründe, die dafürsprechen, gegen eine ungerechtfertigte Note anzugehen.

So gehen Sie am besten bei Ihrem Widerspruch vor:

Falls Sie begründet mit der MDK Prüfung und deren Bewertungen nicht einverstanden sind, sollten Sie Einspruch gegen die Veröffentlichung einlegen und Ihren Widerspruch mit Ihrer umfassenden Begründung innerhalb der von den Pflegekassen gesetzten Frist (28 Tage) eingereicht haben. Hierin begründen Sie, in welchen Punkten die Benotung ungerechtfertigt ist oder welche generellen Formfehler Ihrer Meinung nach vorliegen. Benennen Sie Ihre Forderung deutlich und konkret, d. h. die Korrektur der Note oder vollständiges Unterlassen der Veröffentlichung. Belegen Sie Ihre Begründung zwingend mit entsprechenden Kopien aus der Dokumentation der geprüften Bewohner oder aus der Fachliteratur. Die Pflegekassen geben Ihre Stellungnahme an den MDK zur Bewertung weiter. Die Frist bis zur Veröffentlichung wird seitens der Pflegekassen entsprechend verlängert. Beantragen Sie auch, dass Ihre Stellungnahme nicht von den gleichen Prüfern gelesen und beurteilt wird, die schon in Ihrer Einrichtung tätig waren. Dies verstößt nämlich gegen das Gebot der Neutralität.

Egal, wie das "Prüfergebnis" ist: Nutzen Sie Ihre Möglichkeit und kommentieren Sie die Qualitätsprüfung.

Mein Fazit:

Die MDK Prüfung und Veröffentlichung darf nicht über-, aber auch nicht unterschätzt werden. Daher sollten Pflegedienste sowohl ihre Pflegequalität selbst überprüfen als auch konstruktiv und kritisch mit dem MDK und den Prüfungen umgehen.

Die Rechte, die der Gesetzgeber den Pflegediensten eingeräumt hat, sollten während und nach einer Prüfung entsprechend genutzt werden.

Letzter Tipp: Manchmal fängt schon eine MDK Prüfung falsch an, wenn die MDK Prüfer den Prüfauftrag (in der vorgeschriebenen Form) nicht vorlegen können.

Ich freue mich über Ihre Rückmeldungen und helfe auch gerne bei Nachfragen oder strittigen Verfahren. Ihr Peter Wawrik