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„Der Termin 1. Januar 2024 muss zwingend angepasst werden!“

Das Pflege- und Beratungszentrum Zwick im schleswig-holsteinischen Bargteheide nimmt am Modellprogramm (§125 SGB XI) zur Anbindung der Pflege an die Telematikinfrastruktur teil. Das Pflegeunternehmen tut dies aus Überzeugung. Er ist vom Nutzen der TI überzeugt, betont Geschäftsführer Daniel Zwick. Trotzdem hält er den Stichtag 1. Januar 2024, ab dem die Anbindung von Pflegediensten in der häuslichen Krankenpflege in einem ersten Schritt verpflichtend werden soll, für nicht haltbar. Im folgenden „Zwischenruf“ nennt er dafür gleich mehrere Gründe. Fazit: Viele Akteure müssen erst noch zentrale Hausaufgaben erledigen, bevor der TI-Zug tatsächlich ins Rollen kommt:

Foto: privat. Daniel Zwick, Inhaber des Pflege- und Betreuungsdienstes Zwick
Ein Zwischenruf von Daniel Zwick, Geschäftsführer Pflegedienst Zwick, Bargteheide

„Das Thema TI ist noch lange nicht ausgereift. Was mich insbesondere umtreibt, ist die vollelektronische Abrechnung nach §302 SGB V:

Was uns zu dieser fehlt, ist aktuell die elektronische Unterschrift unserer Kunden. Aktuell drucken wir die Leistungsnachweise am Ende des Monats aus und geben Sie mit auf ,Tour‘, die Kunden können die Leistungen überprüfen und unterschreiben. Im Anschluss scannen wir die Belege ein und versenden den Beleg mit der händischen originalen Unterschrift. Das ,Witzige‘ dabei ist: die Abrechnungszentren scannen die Belege ebenfalls ein. Nun gibt es 16 Bundesländer, und jedes Land hat seine eigenen Regeln. Es gibt bereits Bundesländer, die entweder die elektronische Unterschrift akzeptieren oder auf den Beleg verzichten, bzw. der Pflegedienst den Beleg vorhält und es werden dann Stichproben durchführt, bei denen diese Belege vorzulegen sind.

Fakt ist: Der Prozess elektronische Abrechnung ist ohne die Unterschrift auf einem Tablet oder Handy den Namen nicht wert. Wir benötigen einen Prozess, bei dem Kunden die Leistungen elektronisch prüfen und unterzeichnen können. Selbstverständlich muss die Übermittlung ebenfalls elektronisch und nicht in gedruckter Form erfolgen!

Nahezu alle großen Anbieter für Primärsoftware haben ein Verfahren implementiert, bei dem der Kunde auf dem Handy die Leistungen einsehen und unterschreiben kann. Teilweise gibt es Portale, bei denen im Vorfeld die Leistungen geprüft werden können.

Zuletzt habe ich vernommen, dass es eine gewisse Skepsis gegenüber der elektronischen Unterschrift gibt. Aus meiner Sicht sind die Unterschriften mindestens genauso sicher wie mit der Hand ausgeführt! Die Primärsoftwareanbieter können gewährleisten, dass nach Unterschrift die Leistungen nicht mehr verändert werden können und falls doch, verschwindet die Unterschrift. Alles, was benötigt wird, gibt es bereits. Wir könnten morgen mit der elektronischen Unterschrift starten.

Was mich beschäftigt, ist der verpflichtende Anschluss zum 1.1.2024. Die Pflege im Bereich häuslicher Krankenpflege und außerklinischer Intensivpflege muss sich bis zum 1.1.2024 verpflichtend an die TI anschließen und investieren. Der tatsächliche Nutzen für die Pflege wird bis dahin sehr gering sein. Ich erinnere gerne an weitere Leistungserbringer in unserer Region, die bisher nicht mit der KIM arbeiten. Dieser Termin muss zwingend angepasst werden. Aktuell ist sogar die Finanzierung unklar, weil nicht bekannt ist, wie und in welcher Höhe die Kosten ab dem 1.7.2023 übernommen werden. Das ist auch ein Thema der Nachhaltigkeit, wenn man bedenkt, dass die Konnektoren alle 5 Jahre ausgetauscht werden sollen. Weshalb sollten tausende von Hardware- Komponenten früher getauscht werden als nötig?

Wenn meine letzte Info stimmt, haben aktuell 1% aller Versicherten die elektronische Patientenakte. Hier verstehe ich nicht, warum man das Thema nicht angeht? Von der Regierung müsste Druck kommen. Was bringt uns die ganze TI, wenn später keine Daten vorhanden sind bzw. diese Daten erst  im Jahr 20XX zur Verfügung stehen?! Die Kassen könnten den Versicherten ihrerseits die ePA zur Verfügung stellen und darüber informieren, anstatt auf den Anruf vom Versicherten zu warten.

Und was passiert eigentlich, wenn ich eine KIM versendet habe? Nichts! Es gibt keine Verpflichtung eine KIM abzurufen. Auch hier sehe ich Potential, welches aktuell nicht genutzt wird. Sobald eine Verpflichtung für alle Beteiligten da ist, würden wir das unsichere Fax relativ schnell ablösen.“