Fuhrpark
DGUV Fahrerunterweisung auch für E-Fahrzeuge
Elektrofahrzeuge kommen immer mehr in Pflegeunternehmen an. Auch Unternehmen, die selbst keine E-Fahrzeuge im Fuhrpark haben, können nicht vermeiden, dass ein Mitarbeitender als Leihwagen, Unfallersatz oder bei anderen betrieblichen Anlässen ein E-Fahrzeug nutzen muss. Deshalb ist die Unterweisung zu den Gefährdungen mit der E-Mobilität eine Unternehmerpflicht.

§35 DGUV Vorschrift 70: Der Arbeitgeber darf mit dem „Führen von maschinell angetriebenen Fahrzeugen nur Versicherte beschäftigen (…), die im Führen des Fahrzeuges unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen haben.“
Auch wenn es (noch) keine E-Fahrzeuge im Unternehmensfuhrpark gibt, muss sichergestellt werden, dass auch für diese eine betriebliche Unterweisung vorhanden ist! Die Fahrerunterweisung kann persönlich, aber generell auch online (zeitlich und örtlich unabhängig) durchgeführt werden. Der Mitarbeitende kann die Unterweisung eigenständig am PC/Laptop durchführen, bei Bedarf unterbrechen und weiter machen, wenn es die Arbeit erlaubt.
Somit entstehen dem Pflegeunternehmen die geringsten Kosten für Ausfallzeiten. Vermieden werden auch organisatorische Aufwendungen für etwaige Präsenzveranstaltungen zur Schulung. Weiterer Vorteil einer DGUV zertifizierten Online-Unterweisung: Die Inhalte sind durch die strenge Mangel der Berufsgenossenschaft gelaufen und abgenommen. Damit sind das Unternehmen/der Fuhrparkverantwortliche auf der sicheren Seite.
Digitale Unterweisungen am Ende einer Lernerfolgskontrolle weisen zudem nach, dass der Mitarbeitende den Inhalt bewusst aufgenommen hat/wiedergeben kann. Dies ist bei Präsentveranstaltungen nicht unbedingt gegeben und vor allem nicht nachweisbar.
Eine Fahrerunterweisung muss generell verschiedene Sicherheitsthemen abdecken. Beispiele: „Richtiges Verhalten beim Unfall“, „Alles zum Thema Ablenkung und Stress“ oder „Die wichtigsten Punkte beim Fahrzeugcheck“.
Ganz neu bei der Autoflotte Drivers-Check ist das Modul zum Thema E-Mobilität. Jeder kennt die erste Aufregung, wenn er in einem E-Auto sitzt und darauf wartet, was an dem E-Fahrzeug anders ist als beim gewohnten Verbrenner. Diese veränderten Eigenschaften wurden aus UVV-Sicht analysiert und als Unterweisung aufgebaut, damit die Ablenkungen, die durch dieses veränderte Verhalten auftreten, nicht zu Unfällen führen.
In weniger als zehn Minuten ist das E-Modul eigenständig bearbeitet. Nach einem Abschlusstest kann ein Zertifikat heruntergeladen/ausgedruckt werden – als Nachweis für die Unterweisung auch gegenüber der Berufsgenossenschaft.
Ebenso steht dem Pflegeunternehmen online eine übersichtliche Dokumentation über die durchgeführten Unterweisungen zur Verfügung. Sollte ein Mitarbeitender die Unterweisung nicht durchführen, wird eine Benachrichtigung ausgelöst. Damit sind die Mitarbeitenden nun auch für die Nutzung der E-Fahrzeuge bestens gerüstet und Pflegeunternehmen und Fuhrparkverantwortlicher auf der sicheren Seite.
Praxistipp
- § 35 DGUV Vorschrift 70 verpflichtet Pflegeunternehmen, Mitarbeitende zu unterweisen, die ein Fahrzeug zur Erbringung ihrer betrieblichen Tätigkeit nutzen müssen.
- Die persönliche Unterweisung ist möglich, zertifizierte Online-Unterweisungen bringen aber höhere Sicherheit und geringeren Aufwand fürs Unternehmen.
- E-Mobilität bringt neue Gefährdungslagen in den Pflege-Fuhrpark, dadurch wird die Unterweisung noch wichtiger und zur Unterneh- merpflicht.
- Bei Interesse an einer zertifizierten Online-Unterweisung zum Thema E-Mobilität gibt es Informationen unter https://fahrerunterweisung.autoflotte.de
Autor Jürgen Ohr ist Leiter TRIAS Business Solutions und Initiator des Portals www.meinfuhrpark.de.
Weitere Informationen finden Sie im Special Fokus Fuhrpark & Mobilität.
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