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Die Tarifpflicht korrekt umsetzen

Bis zum 31. März müssen Pflegedienste ihre Pläne bezüglich der Tarifpflicht in der Pflege an die Kassen melden. Dabei gilt es einiges zu beachten, erklärt Häusliche Pflege-Experte Andreas Heiber. 

Foto: privat Andreas Heiber ist Experte für die ambulante Pflege und Inhaber von System & Praxis (SysPra) in Bielefeld.

Herr Heiber, was treibt die Pflegedienste bei der Umsetzung der tarifähnlichen Bezahlung am meisten um?

Zunächst muss man erst mal verstehen, dass es drei verschiedene Varianten gibt. Hat man keinen Tarifvertrag abgeschlossen, muss man erst einmal lernen, wie das Entgeltniveau definiert ist und sein eigenes Entgeltniveau ermitteln. Erst dann kann man prüfen, welche Optionen (eine Tariftabelle umsetzen oder die Grenzwerte einhalten) man wählen kann und wählen will.

 

Welches ist einer der zentralen Tipps, die Sie geben können?

Sich Zeit lassen: erst am 31.3. muss die Meldung erfolgen, welche der möglichen Varianten zu tarifähnlichen Bezahlung man auswählen will. Bis dahin sollte die Zeit genutzt werden, das eigene Entgeltniveau auch prospektiv zu kalkulieren und die möglichen Folgen (Refinanzierung, Vergütungsverhandlung, praktische Umsetzung) zu bedenken.

 

Wie wird sich die Regelung für viele Unternehmen auswirken?

Das kann man gar nicht pauschaliert sagen, weil es auf das Bundesland und die eigene Situation ankommt. Selbst die Frage, ob  man selbst die Preise erhöhen muss und erhöhen kann, kann man nicht pauschal beantworten. Es gibt aber immer noch viele Wissenslücken und auch auf Seiten der Pflegekassen viele Fragestellungen zur Umsetzung, die noch gar nicht geklärt oder gefragt worden sind.

Im Webinar Spezial am 2. März von 10:00 – 12:30 Uhr erläutert Andreas Heiber die notwendigen Schritte, um die Meldefrist einzuhalten und auf die Tarifpflicht korrekt vorbereitet zu sein.