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DIGAB warnt vor Abschaffung der außerklinischen Intensivpflege 1:1

Die Deutsche interdisziplinäre Gesellschaft für außerklinische Beatmung (DIGAB) warnt vor einer Abschaffung der 1:1-Versorgung mit dem (Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz – RISG). Das sei "keine adäquate Reaktion".

- DIGAB-Präsident Dr. med. Martin Bachmann hat sich zu Wort gemeldet.Foto: Deutsche Fachpflege Gruppe

"Was im Rahmen einer gesetzlichen Neuregelung auf keinen Fall passieren darf, ist die quasi Abschaffung der außerklinischen Intensivpflege 1:1 in häuslicher Umgebung, insbesondere auf dem Boden des Vorwurfs von Fehlanreizen und Missbräuchen", warnt die DIGAB in einer Erklärung. "Fehlanreize und Missbräuche finden unweigerlich da statt, wo wirtschaftliche Interessen bestehen. Sie bestehen bzw. haben in der Vergangenheit auch im Bereich der außerklinischen Intensivpflege, nicht nur in der 1:1-Versorgung, nachweislich bestanden. Als Rückschluss die außerklinische Intensivpflege de facto abzuschaffen, ist sicher keine adäquate Reaktion", so die DIGAB weiter.

"Im übertragenen Sinne käme dies der Maßnahme gleich, Autos abzuschaffen, nur weil einige Fahrer in unverantwortlicher, fahrlässiger und ungesetzlicher Art und Weise damit umgehen. Es gilt in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen, dass sich die Intensivpflegedienste nicht ihr Klientel erschaffen, sie nicht die Indikation für die außerklinische Intensivpflege stellen, sondern, dass sie Patienten in zunehmender Zahl, wie oben beschrieben, fachlich ungefiltert, zugewiesen bekommen. Es ist an der Zeit, die Strukturen wirklich zu reformieren, sodass jeder Mensch mit außerklinischer Beatmung eine bedarfsgerechte, sinnvolle Versorgung erhält".

Die Intensivpflege mit Beatmung in den eigenen vier Wänden soll nur noch die absolute Ausnahme sein. Das geht aus dem Gesetzentwurf hervor. Allein bei Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres soll sie die Regel bleiben. Für Pflege-WGs sollen die Qualitätsanforderungen massiv steigen. Krankenhäuser und stationäre Pflegeeinrichtungen sollen die Beatmungsentwöhnung dagegen besser bezahlt bekommen. Für Menschen, die bereits in der eigenen Häuslichkeit außerklinisch versorgt werden, soll es offenbar einen Bestandsschutz geben. Bisher haben sich zahlreiche Interessensgruppen dazu zu Wort gemeldet.

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Rehabilitation und intensiv-pflegerischer Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz – RISG)
Stand: 24.7.2019 ( 166 kB )

In eigener Sache:

Aus aktuellem Anlass und wegen der Dringlichkeit der Situation für die außerklinische Intensivpflege in Deutschland werden der Gesetzesentwurf sowie das Thema Weaning ganz oben auf der Agenda der nächsten Entscheiderkonferenz Außerklinische Intensivpflege am 20. November in Berlin stehen. Das Konferenzprogramm wurde auf die neue Situation angepasst.Weitere Informationen: http://www.vincentz-akademie.de/Ambulantes-Management/6.-Entscheiderkonferenz-Ausserklinische-Intensivpflege

Die Entscheiderkonferenz findet im Rahmen des größten Branchentreffens der außerklinischen Intensivpflege in diesem Jahr statt: dem KAI Kongress 2019. Hier wird der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, den anwesenden Teilnehmern Rede und Antwort stehen. Mehr unter: www.kai-kongress.de