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DIGAB zum RISG-Nachfolger: erheblicher Verbesserungsbedarf

Aus Sicht der Deutschen Interdisziplinären Gesellschaft für außerklinische Beatmung (DIGAB) ist der "Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung (Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz – GKV-IPReG)" keine Verbesserung.

- Foto: DIGAB

Die unabhängige Fachgesellschaft verweist in weiten Teilen erneut auf ihre Stellungnahme zum "Referentenentwurfs eines Gesetzes zur Stärkung von Rehabilitation und intensiv-pflegerischer Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz – RISG) vom 6.09.2019 und benennt am 8.01.2020 die aus ihrer Sicht besonders kritischen Punkte im neuen Referentenentwurf.

Insgesamt werde nach Auffassung der interdisziplinären Fachgesellschaft die neue Version des Referentenentwurfs seinen, im Ansatz positiven Ansprüchen und Zielen, bei Weitem nicht gerecht. Es bestehe noch ein erheblicher Verbesserungsbedarf, um eine, unter medizinischen, ethisch-moralischen, sozialen und psychischen Aspekten, angemessenen Versorgung außerklinische beatmeter Menschen flächendeckend sowie ausreichend sicherstellen zu können.

Die DIGAB habe deshalb Kontakt mit der Politik aufgenommen und wolle darauf drängen, dass ihre Argumente berücksichtigt werden, heißt es in einer Mitteilung der Gesellschaft.