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Einheitliche Standards statt Grauzone

Für die Beschäftigung osteuropäischer Hilfskräfte bei
der häuslichen Betreuung Pflegebedürftiger müssen nach
Ansicht von Experten einheitliche Standards geschaffen
werden. Der Markt dafür bewege sich wegen fehlender
gesetzlicher Regelungen in einer Grauzone zwischen
Legalität und Illegalität.

- Foto: Adobe Stock/Peter Atkins

Der Bedarf für solche Hilfskräfte sei vorhanden. Das
sagte der Direktor der deutsch-polnischen
Wissenschaftseinrichtung GPPLEN (German-Polish Centre
for Public Law and Environmental Network) der
Universitäten Cottbus und Breslau, Lothar Knopp, am 7.
August in Berlin. Die Anbieter solcher Leistungen
legten ihre Standards und Praktiken meist nicht offen,
sagte Knopp. So hätten sich nur 22 von 103 angefragten
Vermittlungsagenturen und Anbietern von Betreuungsleistungen für
Pflegebedürftige
an einer Befragung des Instituts
beteiligt. "Das Gros des Marktes hat seine Auskünfte
verweigert", betonte Knopp: "Der Markt mauert."

Da die Bezahlung der Hilfen den Pflegebedürftigen
oft Schwierigkeiten bereite, drohe der Bereich in die
Illegalität abzudriften, sagte Knopp. Die Finanzierung
solcher Hilfskräfte durch Pflegebedürftige und ihre
Angehörigen müsse deshalb erleichtert werden. Dazu
sollten Pflegegeld und Steuerfreibeträge erhöht werden,
sagte Knopp. Die bisherigen Regelungen mit einem
Steuerfreibetrag von bis zu 20.000 Euro im Jahr für die
Beschäftigung von Hilfskräften in der häuslichen Pflege
seien unzureichend. Die tatsächlichen Kosten könnten so
nicht finanziert werden.

"Die Politik muss endlich gesetzliche
Rahmenbedingungen schaffen, die den Markt integrieren",
sagte Knopp. Auch die Rechtssicherheit für die Kunden,
die durch die Beschäftigung von Hilfskräften auch
unerwartet zu Arbeitgebern werden können, müsse
verbessert werden. Vorbildlich seien Regelungen in
Österreich mit einer Finanzierung von Betreuungskräften
aus einem Schwerbehindertenfonds.

Knapp jeder zehnte Pflegehaushalt in Deutschland
beschäftige eine meist aus Osteuropa stammende Hilfskraft, hieß
es unter Berufung auf eine Studie der
Hans-Böckler-Stiftung von 2017. Damit beschäftigten
mehr als 200.000 Haushalte im Land legal oder illegal
solche Betreuungskräfte.