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Einrichtungen profitieren von IT-Förderung

Mit dem Pflegestärkungsgesetz soll die Digitalisierung in der Altenpflege gefördert werden. Dafür gibt es für jede Einrichtung eine Förderung von 12.000 Euro. Wie die Förderung konkret genutzt werden kann, erfahren Sie auf dem ALTENPFLEGE Zukunftstag.

- Digitalisierung eröffnet der Altenpflege viele Chancen, die auch zur Entlastung in den täglichen Abläufen führen können.  Foto: Adobe Stock/Sikov

Mit Hilfe der Digitalisierung kann auch in der Altenpflege für Entlastung bei vielen Tätigkeiten gesorgt werden. Deshalb will die Politik Anreize setzen, damit die Altenpflege verstärkt auf digitale Entwicklungen setzt. So wurde im Pflegepersonalstärkungsgesetz festgelegt, dass Pflegeheime und -dienste einen Zuschuss von bis zu 12 000 Euro bekommen sollen, wenn sie in diesen Bereich investieren.

Für die IT-Anbieter geht diese Maßnahme in genau die richtige Richtung. "Investitionen in die IT-Infrastruktur sind besonders für kleinere Pflegeeinrichtungen eine finanzielle Bürde", so Jörg Kesselmeier, Geschäftsführer des IT-Dienstleisters Connext. "Deshalb scheuen die Einrichtungen oft eine Umstellung von Papier auf die Tastatur." Eine Investitionsprämie sei daher für Einrichtungen im ländlichen Raum oder strukturschwachen Regionen ein Anreiz für eine Systemumstellung.

Die IT-Dienstleister präsentieren ihre neusten Produkte und vom 2. bis 4. April auf der  ALTENPFLEGE in Nürnberg. Im begleitenden Kongress zur Messe, dem  ALTENPFLEGE Zukunftstag , erfahren Sie alles Wichtige rund um die aktuellen politischen Entwicklungen zum Thema Digitalisierung. Zum Beispiel im Vortragsblock V11 "Das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz und die Konzertierte Aktion Pflege" am 3. April um 10 Uhr.