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Erlass in NRW zur Sicherstellung der pflegerischen Versorgung nach Ausbruch des Corona-Virus
Das NRW-Gesundheitsministerium hat einen Erlass verschickt, der Handlungsempfehlungen für die zuständigen Aufsichtsbehörden im Bereich der stationären und ambulanten Pflege angesichts der Coronakrise enthält. Auch Hinweise zum Vorgehen im Quarantäne-Fall sind enthalten, meldet der Landesverband freie ambulante Krankenpflege NRW.

Der Erlass "Sicherstellung der pflegerischen Versorgung vor dem Hintergrund des Ausbruchs des Corona-Virus" richtet sich an die Bezirksregierungen und die WTG-Behörden des Landes. Alle ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen müssen dem Schreiben zufolge innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene in Hygieneplänen festlegen und unterliegen der Überwachung durch das Gesundheitsamt.
Sofern die Gesundheitsämter entscheiden, in ambulanten oder stationären Pflegeeinrichtungen bei Teilen des Personals Quarantänemaßnahmen der Kategorie 1 anzuordnen, sollte der verantwortliche Leistungserbringer mit der zuständigen WTG-Behörde die notwendigen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der pflegerischen Versorgung einleiten.
Den gesamten Erlass finden Sie als Download hier.
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