Aus- und Weiterbildung
Erste Fortbildungsordnung für Pflegefachpersonen
Die erste Fortbildungsordnung (FBO) in Rheinland-Pfalz wird Mitte 2025 in Kraft treten und stellt eine verbindliche Regelung für alle professionell Pflegenden dar. Was lange als notwendig erachtet wurde, wird nun konkret umgesetzt.
Die Fortbildungsordnung wurde von Pflegefachpersonen aus Rheinland-Pfalz für Pflegefachpersonen entwickelt. Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Fachkräften aus der Praxis, Bildung und Wissenschaft, erarbeitete die Grundlagen der Verordnung. Die FBO soll sicherstellen, dass Pflegekräfte ihr Wissen kontinuierlich an neue wissenschaftliche Erkenntnisse anpassen, um die Qualität der Pflege im Land zu fördern.
Laut der Verordnung sind Pflegefachpersonen verpflichtet, in einem Zweijahreszeitraum eine festgelegte Anzahl an Fortbildungspunkten zu sammeln. Diese können durch unterschiedliche Formate wie Seminare, Kongresse, Online-Kurse oder Selbststudium erreicht werden. Auch Fortbildungen außerhalb von Rheinland-Pfalz oder spezielle Schulungen für Praxisanleitende werden anerkannt. Die Einhaltung der Fortbildungspflichten wird ab 2027 stichprobenartig überprüft.
Ziele und Vorteile der Fortbildungsordnung
Die Fortbildungsordnung verfolgt das Ziel, die fachlichen Kompetenzen der Pflegefachpersonen zu erhalten, zu erweitern und an neue Entwicklungen in der Pflegewissenschaft anzupassen. Dadurch sollen die Pflegequalität gestärkt und Pflegekräfte besser auf die Herausforderungen ihres Berufs vorbereitet werden.
Die Pflegekammer hebt hervor, dass die FBO nicht nur die berufliche Praxis der Pflegekräfte unterstützt, sondern auch ihre individuellen Karrierechancen verbessern kann. Mit kontinuierlicher Fortbildung können Fachkräfte neue Einsatzbereiche erschließen und sich beruflich weiterentwickeln. Die flexiblen Fortbildungsformate sollen es den Pflegekräften erleichtern, die Anforderungen in ihren Alltag zu integrieren.
Einbindung der Pflegefachpersonen
Im Vorfeld der Verabschiedung führte die Landespflegekammer eine Mitgliederumfrage durch, um die Meinung der Pflegefachpersonen zu den geplanten Regelungen einzuholen. Die Ergebnisse, die als Stimmungsbild gelten, wurden in die Entwicklung der Fortbildungsordnung einbezogen. Die Pflegekammer lädt ihre Mitglieder weiterhin dazu ein, sich über die Verordnung und ihre Inhalte zu informieren.
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