Pflegepolitik

Fehlt es an der Notfallversorgung in der ambulanten Pflege?

„Notfälle“ dürfen nicht ausschließlich unter dem Gesichtspunkt der dringlichen medizinischen Behandlung betrachtet werden. Es gibt pflegerische Notfälle vor allem in der häuslichen Pflege. Darauf weist der Bundesverbandes „wir pflegen“ hin.

Professor Dr. Notburga Ott, Vorständin von wir pflegen e.V. Foto: wir pflegen

Das Bundeskabinett hat am 16. Juli ein Gesetzesvorhaben zur Reform der medizinischen Notfallversorgung (NotfallGesetz) beschlossen, mit dem eine deutlich bessere und effektivere Notfallversorgung erreicht werden soll. Ziel ist es, die Versorgungsbereiche – vertragsärztlicher Notdienst, Notaufnahmen der Krankenhäuser und Rettungsdienste – besser zu vernetzen und aufeinander abzustimmen. Insbesondere sollen damit die Notaufnahmen entlastet werden, so Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD).

„Leider hat das Bundesgesundheitsministerium die pflegerische Versorgung hierbei vergessen“, kritisiert der Verband „wir pflegen“ und verweist auf eine dringende pflegerische Versorgung gemeint, um einem drohenden medizinischen Problem vorzubeugen. „Gemeint sind zum Beispiel Wundversorgung, Maßnahmen zur Dekubitusprophylaxe, Maßnahmen zur Sturzprophylaxe, Hitzeschutz, etc. So kann sich beispielsweise ein Dekubitus (Druckgeschwür) bei fehlender Versorgung innerhalb von Stunden entwickeln, ebenso werden die Folgen einer Dehydrierung (Verwirrtheit, Herzrasen oder Muskelkrämpfe) innerhalb kürzester Zeit zu einem dramatischen medizinischen Problem. Erfolgt dann die dringende pflegerische Versorgung nicht, kommen Pflegebedürftige als Patienten in die medizinische Notfallaufnahme“, warnt der Verband.

„Wir fordern, dass Pflege allgemein und die häusliche Pflege im Besonderen die gleiche Relevanz wie medizinische Notfälle erhalten“, mahnt Professor Dr. Notburga Ott, Vorständin von „wir pflegen“, diesen Missstand an. „Es ist unbedingt erforderlich, im Notfall auf klar definierte Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten zurückgreifen zu können sowie schnellen Zugang zu direkter Hilfe zu erhalten, wenn die Pflege zuhause zum Beispiel aufgrund des Ausfalls der Hauptpflegeperson oder des Pflegedienstes nicht mehr gewährleistet ist“, so Ott weiter.

Zumindest ein Pflegenottelefon, das für eine direkte Vermittlung sofortiger pflegerischer Notversorgung sorgt und 24 Stunden am Tag erreichbar ist, muss in allen Bundesländern eingeführt und in der Bevölkerung bekannt gemacht werden, fordert der Verband.