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Förderung im Südwesten für Tagespflege & Co.
Das Land Baden-Württemberg stellt Fördergelder für den
Aufbau von Tagespflegeeinrichtungen bereit. Die
Bewerbungsfrist endet in Kürze.

Die Finanzspritze ist für den Aufbau und Betrieb
solcher Einrichtungen im kommenden Jahr gedacht, sagte
eine Sprecherin des Stuttgarter Sozialministeriums.
Bewerbungsberechtigt seien natürliche und juristische
Personen. Das Stuttgarter Ministerium stellt seit 2011
jährlich rund 1,5 Millionen Euro zur Förderung
innovativer Tages-, Nacht und Kurzzeitpflegen zur
Verfügung.
Laut Sozialministerium müssen die Bewerbungsanträge
über den Kommunalverband für Jugend und Soziales
eingereicht werden. Die Bewerbungsfrist für den
Förderzeitraum 2018 endet am 31. Oktober dieses Jahres.
Weitere Informationen auf der Website
des Sozialministeriums.
Exklusiv für Abonnenten stellt die Redaktion der neuen
Fachzeitschrift "TP – Tagespflege organisieren,
leiten, entwickeln" in Kürze einen Überblick über
die Förderangebote aller Bundesländer bereit.
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