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Förderung mit ambulanter Ausrichtung

Das Sozialministerium in Baden-Württemberg stellt für
das Innovationsprogramm Pflege in 2018 Mittel von rund
2.5 Millionen Euro zur Verfügung. Ein Schwerpunkt liege
auf der Lebenssituation von pflegenden Angehörigen,
vergleichbar nahestehender Pflegepersonen sowie deren
unterstützendem Umfeld.

Eine Reihe von gerollten Euro-Geldscheinen
Foto: Fotolia/Tatjana Balzer

Ziel sei es, durch ambulante Pflegearrangements den
Menschen möglichst lange ein selbstbestimmtes Leben in
ihrer gewohnten Umgebung zu ermöglichen. Von großer
Bedeutung für die Unterstützung und Entlastung
häuslicher Pflege seien Angebote der Nacht- und
Tagespflege sowie der Kurzzeitpflege. Der Ausbau und
die Weiterentwicklung dieser Angebote sollen einen
wichtigen Baustein des Programms bilden.

Bei Einrichtungen der Nacht- und Tagespflege liege ein
Augenmerk auf bedarfsgerechten Öffnungszeiten. Bei
Einrichtungen der Kurzzeitpflege sollen insbesondere
eigenständige Einrichtungen mit rehabilitativer
Ausrichtung gefördert werden. Zudem sollen eine
beschränkte Anzahl von ambulant betreuten
Wohngemeinschaften über eine investive
Anschubfinanzierung gefördert werden.

Antragsunterlagen finden Sie auf sozialministerium.ba