Fuhrpark
Fuhrpark: Unternehmerpflichten
Häusliche Pflege-Autor Jürgen Ohr, Leiter von Trias Business Solutions, erläutert, wie Sie als Fuhrparkverantwortliche:r rechtmäßig handeln.

Zuerst die rechtlichen Grundlagen:
- § 21 StVG (Straßenverkehrsgesetz) „Fahren ohne Fahrerlaubnis“: „Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe wird bestraft, wer als Fahrzeughalter anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.“
- § 35 DGUV Vorschrift 70: Der Arbeitgeber darf mit dem „Führen von maschinell angetriebenen Fahrzeugen nur Versicherte beschäftigen (…), die im Führen des Fahrzeuges unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen haben.“
- § 57 DGUV Vorschrift 70: Der Unternehmer hat Fahrzeuge bei Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand prüfen zu lassen.
Fahrerunterweisung
Die Grundlage für die Fahrerunterweisung ist die Gefährdungsbeurteilung. Denn eine Pflegekraft, die im engen Zeitkorsett bei jedem Wetter die vorgegebene Tour fährt, hat durch Zeitdruck und Arbeitsbelastung eine komplett andere Gefährdungslage als ein Fahrer mit privatem Anlass. Speziell E-Fahrzeuge bergen aufgrund ihrer veränderten Fahreigenschaften und Geräuschentwicklung besondere Gefährdungen im Pflegealltag. Daher verlangt der Gesetzgeber, dass der Unternehmer – also auch der Pflegebetrieb – seine Mitarbeitenden mindestens einmal im Jahr für diese Risiken per Unterweisung sensibilisiert. Viele Unternehmen greifen hierzu auf Lernprogramme, sog. digitale Unterweisungen, zurück, die mit einem Wissenstest abschließen.
Führerscheinkontrolle
Die Führerscheinkontrolle ist vermutlich der kritischste Punkt bei den Unternehmerpflichten. Denn der Führerschein eines Mitarbeitenden kann ganz schnell weg sein. Auf der Heimfahrt von einer Party angehalten werden oder eine rote Ampel übersehen reichen hier schon aus. Da ein Pflegemitarbeitender seinen Job riskiert, wenn er den Führerschein verliert, wird ihm rechtlich nicht zugemutet, dass er selbstständig auf sein Unternehmen zugeht und den Führerscheinverlust meldet. Deshalb hat der Gesetzgeber die Arbeitgeber verpflichtet, die Führerscheine ihrer Mitarbeitenden regelmäßig, mindestens aber zweimal im Jahr, zu kontrollieren. Dies kann manuell durchgeführt werden oder man verwendet ein Online-Tool, das die Aufgabe direkt an den Mitarbeitenden weitergibt, und erspart sich Terminverwaltung und Nachfassen.
Pflichten online erfüllen
Wer die Unternehmerpflichten recht einfach erfüllen möchte, kann dies mithilfe von Online-Tools umsetzen. Diese Systeme müssen nur mit wenigen Informationen von den fahrberechtigten Mitarbeitenden gefüttert werden. Sodann erinnern sie diese automatisch per Mail oder SMS an die jeweils fälligen Führerscheinkontroll- oder Unterweisungstermine. Zum Teil müssen die Mitarbeitenden für die Führerscheinkontrolle nicht mal mehr von der Tour abweichen, um z.B. den Führerschein auf Terminals zu legen, sondern können dies per eigener Handy-App unterwegs erledigen.
Autor Jürgen Ohr ist Leiter TRIAS Business Solutions und Initiator des Portals www.meinfuhrpark.de.
Weitere Informationen finden Sie im Special Fokus Fuhrpark & Mobilität.
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