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Gremium einigt sich auf Standards für 24-Stunden-Pflege

Um einheitliche Qualitätsstandards für die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft zu schaffen, hat ein interdisziplinäres Expertengremium aus Verbraucherschützern, Angehörigen- und Betroffenenvertretern, Pflegewissenschaftlern, Juristen und qualitätsorientierten Anbietern in über anderthalb Jahren die DIN SPEC 33454 erarbeitet.

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Foto: Michael B. Rehders Am 29. Januar 2021 werden mit der DIN SPEC 33454 Standards für die sogenannte 24-Stunden-Pflege festgelegt.

Da es sich bei den eingesetzten Kräften im Regelfall nicht um ausgebildete Fachkräfte handelt, wurden innerhalb des DIN-Standards wesentliche Anforderungen an die Betreuungskräfte und ein spezifisches Grundlagenwissen definiert. Zudem sollten sie über eine anerkannte Aus- oder Weiterbildung in diesem Bereich verfügen. Hierdurch soll die Versorgungsqualität in Zukunft noch erhöht werden. Um auch in Notfallsituationen handlungsfähig zu sein, sind Betreuungskräfte ab dem 1. November 2021 außerdem dazu verpflichtet, einen anerkannten Nachweis in Erster Hilfe zu absolvieren. Auch ein Mindestmaß der notwendigen Sprachkenntnisse ist in diesem Standard festgelegt.

Die DIN SPEC 33454 wird am 29. Januar 2021 bereitgestellt und ist bereits ab dem 22. Januar per Download unter dem Link https://www.beuth.de/de/regelwerke/din-spec-pas/din-spec-pas-standards abrufbar.