Unternehmen
Insolvenz beim AWO Kreisverband Wesel
Der AWO Kreisverband Wesel e.V. hat beim zuständigen Amtsgericht in Kleve einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Das Gericht ist dem Antrag gefolgt und hat am 4. April 2025 die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet.
Zum vorläufigen Sachwalter wurde Rechtsanwalt und Sanierungsexperte Dr. Markus Kier von der Kanzlei Piepenburg Rechtsanwälte bestellt.
Der Kreisverband geht diesen Weg, weil es trotz großer Anstrengungen in den vergangenen Jahren nicht gelungen war, die wirtschaftlichen Altlasten beispielsweise aus dem ambulanten Pflegebereich aufzufangen. Hinzu gekommen sind deutliche gesetzliche Verschlechterungen bei der Finanzierung der Investitionen im stationären Pflegebereich. Die finanziellen und vor allem personellen Folgen der Corona-Pandemie im wichtigen Kernbereich Seniorenpflege haben die Situation weiter verschärft.
Mit dem vorliegenden Gerichtsbeschluss kann der Kreisverband nun seine Sanierungsbemühungen mithilfe der Möglichkeiten der Insolvenzordnung vorantreiben.
„Das Eigenverwaltungsverfahren ist ein gerichtliches Sanierungsverfahren, mit dem wir beabsichtigen, unseren Wohlfahrtsverband strukturell, wirtschaftlich und inhaltlich für die Menschen in der Region zukunftsfähig aufzustellen“, sagt Jochen Gottke, Vorstandsvorsitzender des Kreisverbands, der auch im Verfahren handlungs- und weisungsbefugt bleibt. Er hatte den Antrag in Abstimmung mit dem Präsidium und mit der Unterstützung der Sanierungsexperten der BDO Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vorbereitet und bei Gericht eingereicht.
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu verfassen.
Sie haben noch kein Konto?
Jetzt registrieren