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Ambulante Pflege-WGs in NRW: Betreiber stehen vor Behörden-Flickenteppich

Nicht Fachkräftemangel, sondern die uneinheitliche Verwaltungspraxis der Kommunen gefährdet nach Einschätzung der Betreiber die Zukunft ambulant betreuter Wohngemeinschaften in Nordrhein-Westfalen. Ein digitales Schwarmtreffen der Ruhrgebietskonferenz-Pflege dokumentiert Bearbeitungszeiten von bis zu einem Jahr, offene Forderungen von 7.500 Euro pro Bewohner und regional stark abweichende Vergütungssätze.

Foto: AdobeStock/rarrarorro

Über 40 Trägervertreterinnen und -vertreter haben sich beim digitalen Schwarmtreffen der Ruhrgebietskonferenz-Pflege und des Netzwerks „ZukunftPflege NRW“ über die Lage anbieterverantworteter Wohngemeinschaften ausgetauscht. Der Tenor laut Veranstalter: Die größte Bedrohung dieser Wohnform gehe derzeit nicht von Personalengpässen oder konzeptionellen Schwächen aus, sondern von einer Verwaltungspraxis, die von den Trägern als wenig partnerschaftlich, teils als schikanös beschrieben wird. Statt verlässlicher Vorgaben erlebten die Anbieter einen Flickenteppich unterschiedlicher Finanzierungs-, Genehmigungs- und Prüfverfahren.

Sylvia Metche, Bereichsleiterin der SMMP-Seniorenhilfe und verantwortlich für 14 Wohngemeinschaften im Land, benannte die Finanzierung als das mit Abstand größte Problem. Während einzelne Städte und Kreise Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen abgeschlossen hätten, verweigerten zahlreiche Kommunen solche Vereinbarungen komplett. Die Folge: Statt Pauschalen müsse für jede Bewohnerin und jeden Bewohner jede einzelne Leistung mit dem Sozialhilfeträger verhandelt werden – bei Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf könnten so bis zu 20 einzeln zu beantragende und abzurechnende Einsätze pro Tag zusammenkommen.

Nach Einschätzung der Teilnehmenden verfolgen einige Sozialämter mit dieser Praxis das Ziel, Ausgaben zu begrenzen. Faktisch werde jedoch häufig das Gegenteil erreicht: Der bürokratische Aufwand treibe die Versorgungskosten in einer WG teils über das Niveau einer stationären Einrichtung. Aus einzelnen Regionen wurden monatliche Kosten von mehr als 7.000 Euro pro Bewohner berichtet.

Als besonders belastend schilderten die Teilnehmenden die langen Bearbeitungszeiten der Sozialämter. Entscheidungen über Leistungsanträge dauerten teilweise bis zu einem Jahr, Bedarfsveränderungen ließen sich in dieser Zeit praktisch nicht abbilden. Als drastisches Beispiel wurde der Fall einer Bewohnerin während der Hitzewelle genannt, für die lediglich drei Duschvorgänge pro Woche bewilligt waren – die kurzfristig beantragte Ausweitung habe das zuständige Sozialamt abgelehnt.

Mehrere Träger berichteten von offenen Forderungen gegenüber Sozialhilfeträgern von bis zu 7.500 Euro pro Bewohner. Als Begründung werde meist Personalmangel in den Behörden angeführt. Nach Auffassung der Teilnehmer verstärke sich diese Überlastung jedoch selbst, weil gerade das Fehlen pauschaler Vereinbarungen die aufwendigen Einzelfallverfahren erst nötig mache.

Auch die ordnungsrechtlichen Vorgaben differieren erheblich. Je nach Kommune unterscheiden sich die Erwartungen an den nächtlichen Personaleinsatz: Manche WTG-Behörden verlangen eine examinierte Pflegefachkraft, andere akzeptieren qualifizierte Hilfskräfte. Ebenso variieren Prüfkataloge der WTG-Behörden sowie Brandschutzauflagen – von aufgeschalteten Brandmeldeanlagen bis zu vergleichsweise einfachen Vorgaben wie zusätzlichen Feuerlöschern. Die Teilnehmer sehen darin erhebliche Rechtsunsicherheit und Wettbewerbsverzerrungen.

Zugleich verwiesen die Teilnehmer auf funktionierende Beispiele: Städte wie Gelsenkirchen und Kreise wie Warendorf zeigten, dass die Wohnform bei konstruktiver Zusammenarbeit zwischen Kommunen und Leistungserbringern erfolgreich betrieben werden könne. Umso größer sei das Unverständnis, dass andere Kreise den Ausbau faktisch behinderten und damit den Mangel an alternativen Versorgungsangeboten verschärften. (ck)