Außerklinische Intensivpflege
Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPReG) in zwei Punkten geändert
Die Große Koalition hat den Entwurf zum Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPReG) in zwei Punkten geändert.

Verena Bentele: "Menschen mit Behinderung, die ihre Versorgung mit Assistenzkräften sicherstellen, haben jetzt ein Jahr in Angst gelebt, ins Pflegeheim gesteckt zu werden. Von daher ist es gut, dass dieses Modell jetzt geschützt wird".
Foto: Susie Knoll
Bisher mussten Beatmungspatienten fürchten, gegen ihren Willen auf Druck der Krankenkassen ins Pflegeheim verwiesen zu werden. Gegen diesen Eingriff in die Grundrechte hatten zahlreiche Interessengruppen protestiert. Scheinbar mit Erfolg: Die Krankenkassen haben nun den Willen der Betroffenen zu berücksichtigen. Der geänderte Gesetzentwurf sieht ein sogenanntes Teilhabeplanverfahren vor, so wie es bereits im Sozialgesetzbuch IX vorgeschrieben ist.
VdK-Präsidentin Verena Bentele begrüßt den Kompromiss: "Die Betroffenen können aufatmen. Jetzt heißt es, den Krankenkassen genau auf die Finger zu schauen. Wir erwarten, dass die Kassen auch tatsächlich mit den Betroffenen zusammenarbeiten. Es darf niemand dazu gezwungen werden, sein Zuhause zu verlassen. Wenn die Krankenkassen nicht kooperieren und Entscheidungsvorbehalte geltend machen, werden wir das vor den Sozialgerichten angreifen. Wir lassen da nicht locker!"
Bentele befürwortet auch die zweite Änderung im IPReG-Entwurf: In Fällen, in denen die Krankenkasse die Versorgung grundsätzlich sicherstellen könnte, bleibt die Möglichkeit eines persönlichen Budgets erhalten. Über den Entwurf wird am 2. Juli im Bundestag abgestimmt.
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