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Kabinett beschließt Entwurf für Digitale-Versorgung-Gesetz
Das Kabinett hat den Entwurf für das "Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation" beschlossen. Das Gesetz soll im Januar 2020 in Kraft treten und unter anderem rezeptierbare Smartphone-Apps, Online-Sprechstunden und ein allzeit verfügbares Datennetz im Gesundheitswesen mit sich bringen.

Hauptsächlich digitalisiert das Gesetz die Ärztliche Versorgung. Sie sollen künftig digitale Anwendungen wie Tagebücher für Diabetiker oder Apps für Menschen mit Bluthochdruck verschreiben können.
Pflegeeinrichtungen sollen sich freiwillig an die Telematikinfrastruktur anschließen können. Die Kosten dafür werden erstattet, so das Bundesgesundheitsministerium. Für Ärzte, Krankenhäuser und Apotheken ist der Anschluss Pflicht.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sieht den Nutzen des Gesetzes besonders bei den Leistungsempfängern: "Ich bin überzeugt: Digitale Versorgung ist patientenfreundlich."
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