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Kassen-Studie: Weniger als ein Drittel der Einrichtungen zahlt Tarif

Nicht einmal ein Drittel der Pflegedienste und Altenheime zahlt einer Studie zufolge ihren Beschäftigten Löhne in Tarifhöhe. Die am 6. Februar in Berlin veröffentlichte bundesweite Erhebung liefert nach Angaben des AOK-Bundesverbandes erstmals einen detaillierten Überblick über das Ausmaß der Tarifbindung von Pflegeeinrichtungen in Deutschland. Die Daten waren zuvor von einem Teil der angeschriebenen Einrichtungen gemeldet worden. Die Studie liefert keine Informationen darüber, wie hoch die Entlohnung in den nicht-tarifgebundenen Einrichtungen ist.

Foto: Adobe Stock/stockfotos MG 70 Prozent der Einrichtungen, die tariflich zahlen, unterliegen kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen, die restlichen 30 Prozent sind an Haus- oder Flächentarifverträge gebunden, so der AOK-Bundesverband.

„Die Ergebnisse zeigen, dass aktuell deutlich weniger als ein Drittel aller Pflegeeinrichtungen in Deutschland der Tarifbindung unterliegen. Hier gibt es also noch viel Luft nach oben“, sagte Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes. Die mit der Erhebung geschaffene Transparenz über die Höhe der in Pflegebetrieben gezahlten Löhne sei „ein wichtiger erster Schritt auf dem Weg zu einer angemessenen Bezahlung des Pflegepersonals in allen Regionen Deutschlands“. Wie der AOK-Bundesverband auf Nachfragen der Redaktion ALTENHEIM erläuterte, listet die aktuelle Übersicht jedoch nur die Einrichtungen, die ihre Daten zur Tarifbindung im Rahmen dieser ersten Erhebung auch zurückgemeldet haben. Alle die Einrichtungen, die sich nicht zurückgemeldet haben, wurden hier deshalb als nicht-tarifgebunden klassifiziert und ins Verhältnis gesetzt. 

Der Erhebung zufolge liegt der durchschnittliche Stundenlohn über alle Beschäftigtengruppen bundesweit bei 18,95 Euro. Es zeigten sich jedoch deutliche Lohnunterschiede zwischen Ost und West: Während die durchschnittliche Entlohnung im Osten bei 17,98 Euro pro Stunde liege, seien es im Westen 20,19 Euro. Wie es weiter heißt, unterliegen 70 Prozent der Einrichtungen, die tariflich zahlen, kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen, die restlichen 30 Prozent sind an Haus- oder Flächentarifverträge gebunden. (epd)