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Krankenkasse muss Anlegen von Stützkorsett bezahlen
Krankenkassen müssen nach einem neuen Gerichtsurteil
Patienten mit Rückenbeschwerden die Kosten für das
Anlegen eines Stützkorsetts gesondert erstatten.

Es handele sich dabei um eine Leistung der häuslichen
Krankenpflege und nicht um eine Grundleistung der
Pflegekasse, entschied das Landessozialgericht
Niedersachsen-Bremen in Celle in einem am Montag
bekanntgemachten Urteil. (AZ: L 16 KR 62/17). Geklagt
hatte eine 87-jährige Frau aus Holzminden, die an einer
verformten Wirbelsäule und an fortschreitender
Osteoporose leidet. Dafür hatte ihr der behandelnde
Arzt ein Stützkorsett verordnet. Da die Klägerin wegen
Schwindel und einer Motorikschwäche das Korsett nicht
eigenständig an- und auszuziehen konnte, verordnete er
zudem häusliche Krankenpflege.
Die Krankenkasse lehnte es jedoch ab, die Kosten dafür
zu übernehmen, da es sich aus ihrer Sicht um
Grundpflege handele, die mit den Leistungen der
Pflegekasse abgegolten sei. Das Anlegen des
Stützkorsetts sei nicht mit dem Anziehen von
Kompressionsstrümpfen vergleichbar, sondern wie das
übliche An- und Auskleiden zu behandeln.
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