Personal

LBNR: Kreis der Leistungserbringer und Personenkreise erweitert

Zum 25. März 2024 wurden weitere Leistungserbringer und Personenkreise für das Beschäftigtenverzeichnis der ambulanten Pflege (BeVaP) und damit verbunden für die lebenslange Beschäftigtennummer (LBNR) einbezogen.

Foto: AdobeStock/Andrii Yalanskyi

Hintergrund ist das am 25. März 2024 in Kraft getretene Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (DigiG) mit dem auch der § 293 Absatz 8 SGB V angepasst wurde.

Folgende neue Leistungserbringer müssen sich laut einer Mitteilung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) im BeVaP registrieren:

  • Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) nach § 37b Absatz 1 und 2 SGB V
  • Leistungserbringer der stationären außerklinischen Intensivpflege, die Verträge nach § 132l Absatz 5 Satz 1 abgeschlossen haben

Zudem wurden die Personenkreise im BeVaP aufgenommen:

  • Pflegepersonen aus dem Bereich der Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung (SAPV)
  • Pflegepersonen, welche Leistungen in der stationären außerklinischen Intensivpflege (AKI) erbringen
  • Leiharbeitende/Zeitarbeitende/Kooperationspartner, die für im BeVaP zu registrierenden Leistungserbringer Tätigkeiten in Zusammenhang mit §293 Absatz 8 SGB V ausüben

Wichtig: „Leiharbeitende/ Zeitarbeitende/ Kooperationspartner werden bei den Leistungserbringern, bei denen sie tätig sind, im BeVaP geführt. Damit Leiharbeitende/ Zeitarbeitende/ Kooperationspartner die LBNR für ihren zukünftigen Einsatz angeben können, sollten diese schnellstmöglich über ihre LBNR in Kenntnis gesetzt werden.“

Eine separate Übergangsfrist gibt es laut BfArM nicht. Sofern keine LBNR vorliegt, könne die sogenannte „Ersatz-Beschäftigtennummer“ angegeben werden. „Diese Regelung gilt bis zum 31. August 2024. Ab dann ist mit der LBNR abzurechnen“. so das Bundesinstitut.

Fachliche und technische Unterstützung gibt im Hilfe-Bereich der BeVaP-Anwendung sowie auf einer Informationsseite. Hilfestellung auch per Mail unter: support@bevap-bund.de  oder telefonisch unter 0228 99307 4711.

Neben dem Benutzerhandbuch, gibt es nun auch Kurzanleitungen zu den Themen Beantragen einer ELSTER-Zertifikatsdatei sowie Registrierung im BeVaP von Organisationen und Einzelpflegekräften nach §77 Absatz 1 SGB XI. Diese finden Sie auf der BeVaP-Informationsseite unter dem Punkt „Weitere Informationen“ (BeVaP Informationsseite).