Exklusiv
Legen Sie Widerspruch ein!
Einige Krankenkassen beschränken erneut die Laufzeit ärztlich verordneter häuslicher Krankenpflege – oft ohne hinreichende Begründung. Solche Teilablehnungen verstoßen regelmäßig gegen geltendes Verwaltungsrecht und können erfolgreich angefochten werden. Der Beitrag erläutert die rechtlichen Hintergründe, benennt typische Begründungsmuster der Kostenträger und zeigt auf, worauf Pflegedienste und Versicherte achten sollten.
Von Michael Greiner Nachdem eine bestimmte Krankenkasse vor einigen Jahren für einen kurzen Zeitraum nahezu flächendeckend Verordnungen der häuslichen Krankenpflege in Bezug auf die ärztlich verordnete Dauer begrenzte und damit den nicht genehmigten Zeitraum ablehnte, war es um diesen Ablehnungsgrund...
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