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Leistungsbewilligung der Kassen bei chronischen Wunden sehr unterschiedlich

Patienten mit chronischen Wunden, deren Krankenkasse
die Leistungsbewilligung ablehnt, rät der Bundesverband
Medizintechnologie (BVMed), innerhalb von 30 Tagen
Widerspruch einzulegen und für eine bestmögliche
Versorgung nach dem aktuellen Stand der Technik zu
kämpfen.

- Patienten mit chronischen Wunden haben das gesetzlich festgeschriebene Recht auf eine Therapie, die dem aktuellen medizinischen Stand entspricht. Foto: Werner Krüper

Hintergrund ist, dass die Krankenkassen Leistungen für
Versicherte zum Teil sehr unterschiedlich bewilligen.
Das zeigte eine Studie des IGES-Instituts im Auftrag
des Patientenbeauftragten der Bundesregierung im Juni
2017. Die Studie "Leistungsbewilligungen und
-ablehnungen durch Krankenkassen" offenbarte: Die
gesetzlichen Krankenkassen bewilligen insgesamt einen
Großteil der Leistungen für Hilfsmittel – allerdings
gibt es dabei zum Teil einen deutlichen Unterschied
zwischen den verschiedenen Kassen. Besonders groß ist
die Abweichung unter anderem bei der Versorgung
chronischer Wunden. Es sei dabei nicht zu erklären,
wieso "die Ablehnungsquoten bei Anträgen auf
Hilfsmittel für chronische Wunden zwischen den
einzelnen Krankenkassen zwischen 3,8 und 54,7 Prozent
regelrecht auseinanderklaffen", so der damalige
Patientenbeauftragte Karl-Josef Laumann bei der
Vorstellung der Ergebnisse.

Er forderte, Krankenkassen zu verpflichten, die Daten
zu Leistungsbewilligungen und -ablehnungen zu
veröffentlichen und die Patienten besser über
Widerspruchsmöglichkeiten zu informieren. Dass
Widersprüche durchaus Erfolg versprechen, zeigt die
IGES-Studie ebenfalls. Demnach legen Versicherte bei
fast jeder vierten abgelehnten Leistung im Bereich der
Vorsorge und Rehabilitation Widerspruch ein, in mehr
als der Hälfte der Fälle erfolgreich. Der BVMed
unterstützt diese Forderung. Es sei wichtig, dass die
Politik Patienten zum Widerspruch bei
ungerechtfertigten Leistungsverweigerungen ermuntere,
so BVMed-Hilfsmittelexpertin Daniela Piossek. "Es kann
nicht sein, dass Leistungen davon abhängen, bei welcher
Krankenkasse jemand versichert ist. Patienten mit
chronischen Wunden haben das gesetzlich
festgeschriebene Recht auf eine Therapie, die dem
aktuellen medizinischen Stand entspricht", so die
Expertin. In Deutschland leiden etwa 1,5 Millionen
Menschen unter einer chronischen Wunde.

Mehr Infos und einen
Link zur Studie als PDF-Datei finden Sie hier