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Lob für neues Pflegegesetz in Mecklenburg-Vorpommern
Der Landtag in Schwerin hat Ende letzter Woche das
Landespflegegesetz an das Pflegestärkungsgesetz
III angepasst und somit Kommunen mehr
Gestaltungsmöglichkeiten bei der Organisation der
Pflege eingeräumt. Lob gab es dafür vom DBfK Nordost.

Durch die Gesetzesänderung könnte in
Modellprojekten eine wohnortnahe Beratung von
Pflegebedürftigen weiterentwickelt werden. Der DBfK
Nordost e.V. betonte in einer Mitteilung, dass "eine
aufsuchende Pflegeberatung ideal ist". In weitflächigen
Regionen mit schlecht ausgebautem öffentlichen
Nahverkehr sei es gerade für Betagte schwierig,
Pflegestützpunkte für eine Pflegeberatung aufzusuchen.
Eine aufsuchende Pflegeberatung führe den gesetzlichen
Anspruch auf Beratung vor Ort in der eigenen
Häuslichkeit durch. "Für Pflegebedürftige bedeutet dies
eine qualifizierte professionelle Einschätzung der
häuslichen Situation durch eine Pflegefachkraft, die
z.B. in der Versorgung mit Hilfsmitteln und
pflegerischer Unterstützungsangebote münden kann.
Dadurch kann zum einen der professionelle Rat durch
eine Pflegefachkraft sichergestellt werden und zum
anderen der Bedarf an Unterstützung optimal ermittelt
werden", so der DBfK.
Eine Herausforderung in der Umsetzung eines möglichen
Modellprojekts "aufsuchende Pflegeberatung" bestehe in
der Gewinnung von Pflegekräften: "Nach einer Ausbildung
in der Pflege verbleiben durchschnittlich 10% der
Pflegekräfte in Mecklenburg-Vorpommern. Dies liegt an
den schlechten Arbeitsbedingungen und den wesentlich
geringeren Löhnen als in anderen Bundesländern. Laut
Sozialministerium gab es im Jahr 2015 rund 79.000
pflegebedürftige Menschen in Mecklenburg-Vorpommern. In
den kommenden Jahren wird die Zahl dieser Personen auf
etwa 100.000 steigen". Der DBfK Nordost fordert das
Sozialministerium auf, schnell die Arbeitsbedingungen
für die Pflege in Mecklenburg-Vorpommern zu verbessern,
sodass die Versorgung der Pflegebedürftigen nachhaltig
sichergestellt werden kann. Mecklenburg-Vorpommern
nimmt mit einem Anteil von rund fünf Prozent
Pflegebedürftigen an der Gesamtbevölkerung bundesweit
einen Spitzenplatz ein.
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