Politik
Mecklenburg-Vorpommer: neues Wohn- und Teilhabegesetz
Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Einrichtungenqualitätsgesetzes (EQG) beschlossen. Das neue Wohn- und Teilhabegesetz (WoTG) soll auf gesellschaftliche und demografische Herausforderungen reagieren und individuellere Lebensgestaltung für Menschen mit Behinderungen und Pflegebedürftige ermöglichen.
Der Gesetzentwurf, der nun dem Landtag zur Beratung vorgelegt wird, nimmt erstmals Tageshospize, anbieterverantwortete Pflegewohngemeinschaften und alternatives Wohnen in den Regelungsbereich auf. Sozialministerin Stefanie Drese betont, dass der Entwurf nach einem umfangreichen Dialogprozess mit allen relevanten Akteuren entstanden ist.
Entbürokratisierung als zentrales Element
Ein Kernziel des neuen Gesetzes ist die Entbürokratisierung durch den Abbau von Doppelzuständigkeiten und Doppelprüfungen. Dies betrifft sowohl den Pflegebereich als auch die Eingliederungshilfe. Die Beratungsfunktion soll künftig als erste zu prüfende ordnungsrechtliche Option in den Mittelpunkt rücken.
Stärkung der Mitwirkungsrechte
Das WoTG sieht zudem vor, dass Anbieter von Wohnformen die Mitwirkungsrechte der Nutzenden besser gewährleisten müssen. Personen mit besonderem Schutzbedürfnis werden durch erweiterte Regelungen zu ambulanten und alternativen Wohnformen stärker berücksichtigt. Erprobungsregelungen sollen mehr Flexibilität für zukünftige Entwicklungen schaffen. (tw)
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