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Neue Qualitätsmaßstäbe in der ambulanten Intensivpflege vereinbart

Die Ersatzkassen haben zusammen mit dem Verband der
Ersatzkassen (vdek) und dem Bundesverband privater
Anbieter sozialer Dienste (bpa) erstmalig verbindliche
bundesweite Regelungen zur Qualität der Versorgung von
Wachkomapatienten und andere intensivpflegebedürftige
Menschen im Rahmen der häuslichen Krankenpflege
abgeschlossen.

- bpa, vdek und die Ersatzkassen haben sich auf einheitliche Standards für die außerklinische Intensivpflege geeinigt. Foto: W. Krüper

Diese regeln bundeseinheitlich die organisatorischen
und pflegefachlichen Anforderungen an den Pflegedienst
und setzen somit wichtige Versorgungsstandards. Der
Pflegedienst muss beispielsweise eine speziell
qualifizierte, examinierte Pflegekraft mit
Zusatzqualifikation als Atmungstherapeut oder Ähnliches
vorweisen können und an allen Tagen der Woche 24
Stunden erreichbar sein. Die Pflegebedürftigen und
deren Angehörige sollen zudem mit Unterstützung des
Pflegedienstes in die Lage versetzt werden,
krankenpflegerische Maßnahmen ganz oder teilweise zu
übernehmen.

Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek, betonte:
"Für uns steht die Versorgungsqualität der Betroffenen
im Mittelpunkt. Und das bedeutet, dass die Menschen im
häuslichen Umfeld bleiben und professionell vom
Pflegedienst betreut werden." Bisher war die Landschaft
der intensivpflegerischen Versorgung eher zersplittert,
denn die Vereinbarungen zwischen den Krankenkassen und
den speziellen Pflegediensten zu der
krankenpflegerischen Versorgung wurden in der Regel von
einzelnen Krankenkassen und Diensten vor Ort
geschlossen. "Dieser erstmalige bundeseinheitliche
Abschluss ist ein Meilenstein für die Intensivpflege in
Deutschland", machte bpa-Geschäftsführer Bernd Tews
deutlich.

Bundesweit gibt es ca. 15 000 Menschen, die diese
ambulante außerklinische Intensivpflege in Anspruch
nehmen. Die Kosten aller Krankenkassen lagen 2017 bei
deutlich über einer Milliarde Euro, die Ersatzkassen
tragen ungefähr die Hälfte dieser Kosten.