News

Neues Gutachten zur Pflegeversicherung erstellt

Das von Prof. Rothgang erstellte Gutachten zur
"Alternativen Ausgestaltung der Pflegeversicherung" hat
nun auch Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
persönlich erreicht. Im Rahmen eines Fachgesprächs zum
Thema "Für eine gute Pflege” überreichte Bernhard
Schneider im Namen der Initiative Pro-Pflegereform das
Gutachten an den Minister.

- Bernhard Schneider (l.) überreicht dem Minister das Gutachten.Foto: Ev. Heimstiftung

Dieser versprach, die Inhalte zu prüfen. Den beiden
Kanzlerkandidaten Angela Merkel und Martin Schulz wurde
das Gutachten postalisch zugesandt.
Am 31. August fand in Besigheim ein Fachgespräch mit
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) statt.
Das Thema: "Für eine gute Pflege". Gastgeber der
Veranstaltung war die Evangelische Heimstiftung (EHS),
Gründungsmitglied der Initiative Pro-Pflegereform, der
sich mittlerweile über 100 Träger und Verbände
angeschlossen haben. EHS-Hauptgeschäftsführer Bernhard
Schneider
nutzte die Gelegenheit, Minister Gröhe
auf die Reformvorschläge der Initiative
Pro-Pflegereform hinzuweisen. Schneider dankte dem
Minister für die bisherigen Verbesserungen, auch durch
die Pflegestärkungsgesetze. Er betonte aber, dass man
sich nicht zufrieden geben kann, habe sich doch an der
Unterfinanzierung der Pflegeversicherung und den viel
zu hohen Kosten für die pflegebedürftigen Menschen
nichts geändert.
Dabei würde die Evangelische Heimstiftung und viele
andere Träger machen genau das, was die Politik und die
Gesellschaft erwartet: gute Löhne zahlen und hohe
Personalschlüssel einsetzen. Das Problem dabei: "Jede
Verbesserung, die Sie als Politik und wir als Betreiber
wollen, zahlt am Ende der Pflegebedürftige. Das ist
ungerecht". Minister Gröhe reagierte verhalten, betonte
aber, dass sich die Bundesregierung nach wie vor um die
Pflege kümmern möchte: "Wir haben viel getan, wir
müssen aber noch viel tun für die Pflege", räumte er
ein.
Diskutiert wurde auch über das Armutsrisiko in der
Pflege. Derzeit sind in Deutschland fast 500.000
Pflegebedürftige auf Sozialhilfe angewiesen, um die
pflegebedingten Kosten finanzieren zu können. "Dabei
wurde 1989 das SGB XI eingeführt, um eben dies zu
verhindern", sagte Schneider. Um dies zu ändern muss
die Pflegeversicherung strukturell so verändert werden,
dass die pflegebedingten Kosten für alle
Pflegebedürftigen finanzierbar sind, unabhängig davon,
ob sie zu Hause, im Betreuten Wohnen oder in einem
Pflegeheim leben.