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NRW lenkt bei geplanter WTG-Novelle ein

Im Konflikt um eine Benachteiligung von
PflegeWohngemeinschaften in NRW durch die geplante
Novellierung des Wohn-TeilhabeGesetzes hat das Land
jetzt eine Kehrtwende vollzogen.

- Foto: APD/Uwe Jesiorkowski

Die Bundesverbände für Wohngemeinschaften mit
Betreuungsleistungen und die ambulante außerklinische
Intensivpflege – wig Wohnen in Gemeinschaft e.V. (wig)
und Ambulanter Intensivpflegeverband Deutschland
(IPV)
– hatten zuvor die NRW-Landesregierung
scharf kritisiert

Nach einer ersten Sichtung des überarbeiteten
Referentenentwurfs nach der Verbändeanhörung zogen die
Fachverbandsvorstände Claudius Hasenau (wig) und
Stephan Kroneder (IPV) erste Bilanz: "Die
NRW-Pflegepolitiker sind auf den Pfad der Tugend
zurückgekehrt. Die Kastration der Wohngemeinschaften
ist vom Tisch. Die Novellierung sollte nunmehr geeignet
sein, die bestehenden Wohngemeinschaften mit
Betreuungsleistungen zu erhalten, insbesondere die für
intensivpflegebedürftige Nutzerinnen und Nutzer, und
die Initiierung ortsnaher, kleinteiliger und
menschenzentrierter gemeinschaftlicher Wohn- und
Betreuungs- und Pflegeangebote zu
entfesseln."

Die vehemente Kritik der beiden Verbände an der
Novellierung habe Früchte getragen, zeigten sich
Hasenau und Kroneder erfreut über den Erfolg der in
einer gemeinschaftlichen Stellungnahme vorgetragenen
Intervention. Diese galt insbesondere der
unscharfen Definition der Einrichtungen mit umfassendem
Leistungsangebot (EULA’s) und den
"Verschlimmbesserungen" bei der Abgrenzung von EULA’s
und Wohngemeinschaften. Besonders erbittert bekämpften
wig und IPV die Einführung des Begriffs
"Interaktionsfähigkeit" als Merkmal einer
"WG-Fähigkeit", die weite Personenkreise von der
Möglichkeit, in Wohngemeinschaften zu leben,
ausschloss.

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CARE konkret.