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Peter Wawrik: Vergütung von Beratungseinsätzen wird aktualisiert
Die Vergütungssätze für die Beratung nach § 37.3 SGB XI werden in den einzelnen Bundesländern zunehmend erhöht. Unternehmensberater und Häusliche Pflege-Autor Peter Wawrik erläutert in seinem neuen Blogbeitrag, wo die Sätze bisher angepasst wurden und wie sich die Steigerungen in der Praxis auswirken.

Viele Pflege- und Betreuungsdienste hatten ihre Kapazitäten für die Beratungseinsätze zuletzt verringert, schreibt Wawrik. Die Gründe: die schlechte Personalsituation und eine nicht kostendeckende Vergütung der Beratungen. Inklusive Wege- und Dokumentationszeit zahlten die Kassen bisher 23 beziehungsweise 33 Euro.
In einigen Bundesländern hat sich das nun geändert. In Nordrhein-Westfalen zum Beispiel – dort erhalten inhabergeführte und Pflegedienste und die der Wohlfart seit dem 1. Februar 2019 einen Betrag, der sich wie folgt errechnet: 1.350 Punkte x jeweiliger Punktwert des Pflegedienstes. Das könne pro Einsatz rund 70 Euro bedeuten, was eine deutliche Steigerung ist, erklärte Christoph Treiss, Geschäftsführer des Landesverbands freie ambulante Krankenpflege NRW (LfK).
Auch in Brandenburg wurden die Zahlen angepasst, in Bayern existiert laut Informationen der Wohlfahrtsverbände seit 1. März ebenfalls eine neue Regelung. Alle Informationen gibt es im Blogbeitrag.
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