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Pflegeausbildung: Angst vor Überforderung der Hauptschüler

Nachdem in der Diskussion um das Pflegeberufereformgesetz ein Kompromiss gefunden worden war, sehen aktuelle Änderungsanträge des Gesundheits- und Familienministeriums nunmehr offenbar vor, die Altenpflegeausbildung doch abzuschaffen, meldet der bpa. Peter Dürrmann, Sprecher des Bündnisses für Altenpflege, sieht das kritisch.

- Glaubte man, dass der Kompromiss beschlossene Sache sei, so nimmt das Thema Ausbildung unerwartetersweise wieder Fahrt auf. (Foto: Werner Krüper)

"Das Altenpflegegesetz mit seinen eigenständigen inhaltlichen Regelungen soll außer Kraft treten, und in der Folge wird die Altenpflege zu einer Berufsbezeichnung ohne Inhalte verkommen", so die Prognose von Peter Dürrmann, Sprecher des Bündnisses für Altenpflege, der vor der Abstimmung im Bundestag dringend eine Anhörung fordert.

Dürrmann befürchtet zudem, dass nicht sichergestellt wird, dass Hauptschüler ihre dreijährige Ausbildung in gleichem Umfang wie bisher in der Altenpflege erfolgreich absolvieren können. "Die Ausbildungsinhalte werden bei der Zusammenlegung der Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege deutlich komplizierter und kompakter. Können die Hauptschüler den hohen Anforderungen nicht folgen, haben sie nicht einmal eine Helferausbildung, sondern stehen unter Umständen ohne Abschluss da. Die fatalen Folgen für die Pflegebedürftigen in unserem Land sind unvorhersehbar", erläutert Dürrmann, der seine Ausführungen um den Aspekt der mangelnden Durchlässigkeit zwischen den Ausbildungsschwerpunkten ergänzt: "Auszubildende, die sich für eine Vertiefung ,Altenpflege/Langzeitpflege‘ entscheiden, können nach zwei Jahren in die ,generalistische‘ Ausbildung wechseln; Auszubildende aus der ,generalistischen‘ Ausbildung aber nicht in die Vertiefung ,Altenpflege/Langzeitpflege‘."