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Pflegebeitrag: Ambulante Pflege soll 250 Millionen Euro erhalten

Im kommenden Jahr steigt der Pflegebeitrag auf 3,05
Prozent des Bruttoeinkommens. Für Kinderlose beträgt er
dann 3,3 Prozent.

- Foto: Adobe Stock/Markus Witt

Der Bundestag billigte die Beitragserhöhung um 0,5
Prozentpunkte am 29. November in Berlin. Sie soll der
gesetzlichen Pflegeversicherung Mehreinnahmen von 7,6
Milliarden Euro pro Jahr bringen und sie aus dem
Defizit holen. Die Ausgaben der Pflegeversicherung sind
insbesondere durch eine bessere Versorgung der
Demenzkranken seit 2016 stärker gestiegen als zunächst
vorausgesagt. Sie lagen 2017 mit 38,5 Milliarden Euro
um 2,4 Milliarden über den Einnahmen. In diesem Jahr
wird ein Defizit von rund drei Milliarden Euro
erwartet.
Mehrausgaben durch Verbesserungen vorwiegend in der
ambulanten Altenpflege ab dem kommenden Jahr schlagen
hingegen jährlich zunächst nur mit rund 250 Millionen
Euro zu Buche.

Was ändert sich konkret für die ambulanten
Pflegedienste und wie können Sie von diesem neuen
Gesetz profitieren? Darüber und über weitere
Entwicklungen des Sofortprogramms Pflege, sowie über
weitere geplante Änderungen mit dem Terminservcie- und
Versorgungsgesetz (geplant zum 01.04.2019) informiert
aus aktuellem Anlass die "Häusliche Pflege Konferenz PpSG
ambulant
"
am 11. Dezember im Hotel
Steigenberger Graf Zeppelin in Stuttgart.

Inhalte (Auswahl):

  • Refinanzierung von zusätzlichen Stellen in der
    stationären und Akutpflege: was bedeutet das für die
    ambulante Pflege?
  • Vollständige Refinanzierung der Tariflöhne durch
    alle Kostenträger – Auswirkungen auf die Verhandlungen
    mit den Kostenträgern
  • Umsetzung einer auskömmlichen
    Wegstreckenentschädigung – die wesentlichen Inhalte
  • Zuschüsse bis zu 12.000 Euro für Investitionen in
    die Digitalisierung, Zuschüsse bis zu 7.500 Euro zu
    Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und
    Familie – Leistungsumfang und geplante Umsetzung
  • Neues Terminservice- und Versorgungsgesetz: die
    geplante Anschlussregelung zur dauerhaften Zulassung
    von ambulanten Betreuungsdiensten für Sachleistungen
    der pflegerischen Betreuung sowie der Hilfen bei der
    Haushaltsführung – Auswirkungen auf den Pflegemarkt
    ambulant

Die Anmeldung und weitere Informationen finden Sie
hier