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Pflegekammer-Präsidentin erklärt Beitragshöhe
90.000 Mitglieder der Pflegekammer Niedersachsen
erhalten in Kürze den ersten Beitragsbescheid. Weil die
Berichterstattung durch diverse Medien bei den
Kammermitgliedern zu Verunsicherung geführt hatte,
bemüht sich die Pflegekammer jetzt um Klarstellung bei
der Beitragshöhe.

"Entgegen anders lautenden Behauptungen muss niemand
mehr zahlen als 0,4 Prozent seiner Jahreseinkünfte",
macht Kammerpräsidentin Sandra Mehmecke deutlich. Der
einheitliche Prozentsatz schaffe größtmögliche
Transparenz und Gerechtigkeit.
Es sei der Pflegekammer bewusst, dass Pflegegehälter
leider im Durchschnitt deutlich unter 70.000 Euro pro
Jahr liegen. Doch wer viel verdiene, solle auch mehr
zahlen. "Ein alternatives Beitragsmodell, gestaffelt
nach Beitragsstufen, würde immer zu einer
Ungleichbehandlung am oberen beziehungsweise unteren
Ende einer Einkommensstufe führen", sagt Mehmecke. Mit
der Bescheidung des Höchstbeitrags werde
sichergestellt, dass auch die Bezieher hoher Einkommen
ihren gerechten Beitrag leisteten.
Für 2018 werde nur der halbe Jahresbeitrag erhoben.
Alle Mitglieder erhalten im ersten Schritt für das Jahr
2018 einen Regelbescheid über den Höchstbeitrag von 140
Euro (ab 2019: 280 Euro). Das entspricht einem
Jahreseinkommen von 70.000 Euro. "Wer weniger verdient,
soll natürlich auch weniger zahlen und kann auf Basis
einer Selbsteinstufung innerhalb von vier Wochen
unkompliziert sein tatsächliches vorletztes
Jahresbruttoeinkommen abzüglich der Werbungskosten
angeben", erklärt die Kammerpräsidentin. Jedes
Kammermitglied müsse jedoch selbst aktiv werden, um
einen niedrigeren Beitrag zu zahlen. Die entsprechenden
Formulare liegen dem Anschreiben bei.
Die Kammerpräsidentin widerspricht zudem der
Behauptung, dass jedes Mitglied mit der Vorlage seines
Steuerbescheids seine Einkünfte nachweisen muss. "Wir
verzichten sogar auf die grundsätzliche Vorlage von
Einkommensnachweisen und bringen mit der
Selbsteinstufung unseren Mitgliedern ein hohes Maß an
Vertrauen entgegen", so Mehmecke.
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