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Pflegekammer überprüft Beitragsordnung
Eine Arbeitsgruppe der Pflegekammer Niedersachsen wird die
Beitragsordnung der Kammer überprüfen. Das hat
Kammerpräsidentin Sandra Mehmecke jetzt nach einem
Gespräch mit Niedersachsens Sozialministerin Carola
Reimann (SPD) mitgeteilt. Vorangegangen war ein Protest
gegen den Höchsbeitrag in zu Jahresende verschickten
Regelbescheiden.

Mehmecke habe der Kammerversammlung zudem
vorgeschlagen, zukünftig auf die Festsetzung eines
Höchstbeitrags in Regelbescheiden zu verzichten.
Grundsätzlich sei ein Mitgliedbeitrag aber
unentbehrlich, so die Kammerpräsidentin. Dieser diene
der Finanzierung und gesetzlichen Selbstverwaltung der
Kammer.
Zum Hintergrund: Der
berufsständigen Selbstverwaltung gehören
niedersächsische Fachkräfte der Alten-, Kranken- und
Kinderkrankenpflege an. Sie müssen einen Beitrag
zahlen, der nach Einkommen bemessen wird. Vor
Weihnachten hatte die Kammer Bescheide über 140 Euro
fürs Jahr 2018 verschickt, was Jahreseinkünften von
70 000 Euro entspricht. Um weniger zu zahlen,
müssen Mitglieder ihr steuerpflichtiges
Jahresbruttoeinkommen angeben. Dieses Vorgehen hatte
bei vielen Beschäftigten Ärger ausgelöst.(hp/dpa)
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