Pflegepolitik
„Verlierer der Regelungen sind ambulant betreute Wohngemeinschaften“
Mehrere renommierte Pflegeexpertinnen und -experten sehen im geplanten Pflegekompetenzgesetz (PKG) unter anderem ambulant betreute Wohngemeinschaften und neue Wohnformen in Gefahr.
Der Think Tank Vorbehaltsaufgaben (TT VA) hat eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf des Pflegekompetenzgesetzes veröffentlicht, in der er die neuen Regelungen zur Stärkung der Eigenständigkeit der beruflichen Pflege würdigt und zugleich auf notwendige Änderungen hinweist. Ebenso wird Stellung bezogen zu den im Gesetzentwurf ebenfalls geregelten Reformansätzen zum SGB XI, so etwa zur Flexibilisierung von Leistungen, Stärkung kommunaler Netzwerke und Unterstützungsstrukturen bis hin zu planerischen Elementen.
Ein dritter Sektor
Professor Thomas Klie, Initiator des TT VA betont: „Hier wird faktisch ein dritter Sektor begründet, was keinen Sinn macht und vor allen Dingen dazu führen wird, dass die Vielfalt neuer Wohnformen und Pflegearrangements sowie inno-
vative Ansätze behindert werden. Es ist eine Art Qualitätskontrollbedürfnis des Gesetzgebers herauszulesen. Verlierer der Regelungen sind ambulant betreute Wohngemeinschaften, die faktisch nochmals in eine nachteiligere Stellung gebracht werden!“
Existentielle Gefahr
Hier bedarf es nach Auffassung des TT VA dringender Korrekturen, insbesondere durch die Anhebung des Wohn-gruppenzuschlages. Ansonsten sind die mit hoher Sympathie in der Bevölkerung und Unterstützung aus der Zivilgesellschaft versehenen Wohngemeinschaften in Deutschland in existentieller Gefahr.
Einige wichtige „Vorstöße“
„Pflege darf nach dem vorliegenden Gesetzentwurf leider immer noch nicht alles, was sie kann! So soll die erweiterte Heilkundeausübung durch Pflegende zukünftig weiterhin unter Vorbehalt ärztlicher Diagnostik und Indikationsstellung bleiben. Da schwingt hierzulande ein unverständliches Grundmisstrauen gegenüber pflegerischer Kompetenz mit. Wir hätten uns vom Gesundheitsminister noch mehr Mut in Richtung pflegerischer Eigenständigkeit und ärztlicher Entlastung gewünscht. Gleichwohl sehen wir, dass es gelungen ist, einige wichtige ‚Vorstöße‘ in Richtung Stärkung der eigenständigen Rolle der beruflichen Pflege im Leistungsrecht zu verankern“, so Klie.
Weitere Informationen
Die Stellungnahme des TT VA ist abrufbar unter https://www.vorbehaltsaufgaben-pflege.de sowie unter https://www.dip.de. Der TT VA arbeitet als interdisziplinärer Arbeitskreis seit Anfang 2021 und besteht aus Pflegewissenschaftler:innen, Juristen sowie pflegeerfahrenen Expert:innen. Neben dem Initiator Prof. Dr. habil. Thomas Klie arbeiten im Think Tank Prof. Dr. Dr. h.c. Andreas Büscher, Bianca Jendrzej, Bernhard Krautz, Prof. Dr. Erika Sirsch, Prof. Dr. Frank Weidner sowie Prof. Dr. Thomas Weiß und gelegentlich weitere Expert:innen mit.
Kontakt: Thomas.Klie@eh-freiburg.ekiba.de
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz
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