Außerklinische Intensivpflege

Potenzialerhebung: G-BA verlängert Übergangsregelung

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Übergangsregelung zur „Potenzialerhebung“ bis zum Sommer 2025 verlängert und eine Ausnahmeregelung für bestimmte Versicherte beschlossen.

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat seine Übergangsregelung zur Potenzialerhebung bis Sommer 2025 verlängert. Foto: Svea Pietschmann/G-BA

Hintergrund ist eine nach wie vor bestehende strukturelle Problemlage in der Versorgung: Nach dem Willen des Gesetzgebers muss vor einer Verordnung außerklinischer Intensivpflege bei beatmeten oder trachealkanülierten Patientinnen und Patienten geprüft werden, ob eine vollständige Entwöhnung der Betroffenen oder ihre Umstellung auf eine nicht-invasive Beatmung bzw. die Entfernung der Trachealkanüle möglich ist. Doch auch nach fast zwei Jahren mit dieser gesetzlichen Regelung für die außerklinische Intensivpflege ist trotz dem Engagement aller Beteiligten leider unklar, ob flächendeckend genug ärztliche Kapazität dafür verfügbar ist. Dabei steigt die Anzahl der benötigten qualifizierten Ärztinnen und Ärzte kontinuierlich.

Potenzialerhebungen nicht immer notwendig

Für Versicherte, die schon vor dem 31. Oktober 2023 Leistungen der außerklinischen Intensivpflege erhalten hatten und diese weiterhin bekommen, hat der G-BA eine weitere Ausnahme vorgesehen: Wurde oder wird bei diesen Versicherten im Rahmen einer Potenzialerhebung festgestellt, dass bei ihnen keine Aussicht auf eine nachhaltige Verbesserung ihrer Situation besteht, sind Verordnungen zur außerklinischen Intensivpflege weiterhin auch ohne regelmäßige Potenzialerhebung möglich. Voraussetzung ist, dass eine Potenzialerhebung bis zum 31. Oktober 2025 erfolgt ist oder erfolgt sein wird. Mit dieser Regelung soll die Versorgungssituation langfristig entlastet und unnötige Bürokratie vermieden werden.