Allgemein
Regelungen zur Nachbarschaftshilfe verlängert
Hessen hat die Sonderregelung zur Pflegeunterstützungsverordnung verlängert und ermöglicht damit, dass ehrenamtliche Nachbarschaftshelferinnen und -helfer bis zum 30. Juni 2021 sogenannte Dienstleistungen bis zur Haustür bei den Pflegekassen abrechnen können.

Die Dienstleistungen bis zur Haustür stellen eine Erweiterung der Leistungen im Rahmen der sogenannten Angebote zur Entlastung im Alltag (SGB XI, §45 b) dar. “Viele Pflegebedürftige brauchen während der Corona-Pandemie mehr Hilfe bei Alltagsangelegenheiten“, sagt Sozial- und Integrationsminister Kai Klose (Grüne). „Wir wollen sicherstellen, dass sie diese Unterstützung auch erhalten und die Nachbarinnen und Nachbarn ihren Einsatz mit den Pflegekassen abrechnen können.“
Zu den Dienstleistungen bis zur Haustür zählen insbesondere der Einkauf von Waren des täglichen Lebens, Holen und Bringen der Wäsche von und zur Reinigung, Anlieferung von Speisen, Übernahme von Botengängen, Organisation und Erledigung von Behördengängen und Behördenangelegenheiten und die Organisation erforderlicher Arztbesuche. Pflegebedürftige können so auch während der Corona-Pandemie wichtige und notwendige Unterstützung erhalten – Unterstützung, die nicht zwingend einen unmittelbaren Kontakt erfordert.
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu verfassen.
Sie haben noch kein Konto?
Jetzt registrieren