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Regelungen zur Nachbarschaftshilfe verlängert

Hessen hat die Sonderregelung zur Pflegeunterstützungsverordnung verlängert und ermöglicht damit, dass ehrenamtliche Nachbarschaftshelferinnen und -helfer bis zum 30. Juni 2021 sogenannte Dienstleistungen bis zur Haustür bei den Pflegekassen abrechnen können.

Foto: Adobe Stock/Melinda Nagy In Hessen dürfen Nachbarschaftshelferinnen und -helfer durch eine verlängerte Sonderregelung noch bis zum 30. Juni 2021 "Dienstleistungen bis zu Haustür" bei den Pflegekassen abrechnen.

Die Dienstleistungen bis zur Haustür stellen eine Erweiterung der Leistungen im Rahmen der sogenannten Angebote zur Entlastung im Alltag (SGB XI, §45 b) dar. “Viele Pflegebedürftige brauchen während der Corona-Pandemie mehr Hilfe bei Alltagsangelegenheiten“, sagt Sozial- und Integrationsminister Kai Klose (Grüne). „Wir wollen sicherstellen, dass sie diese Unterstützung auch erhalten und die Nachbarinnen und Nachbarn ihren Einsatz mit den Pflegekassen abrechnen können.“

Zu den Dienstleistungen bis zur Haustür zählen insbesondere der Einkauf von Waren des täglichen Lebens, Holen und Bringen der Wäsche von und zur Reinigung, Anlieferung von Speisen, Übernahme von Botengängen, Organisation und Erledigung von Behördengängen und Behördenangelegenheiten und die Organisation erforderlicher Arztbesuche. Pflegebedürftige können so auch während der Corona-Pandemie wichtige und notwendige Unterstützung erhalten – Unterstützung, die nicht zwingend einen unmittelbaren Kontakt erfordert.