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Schutzmasken: So schützen sich Pflegeeinrichtungen vor „Fake-Shops“ im Internet
Sogenannte "Fake-Shops" im Internet entdecken immer mehr den Bereich der gerade umkämpften Atemschutzmasken und Schutzbekleidung für sich. Pflegeeinrichtungen, die im Internet Masken oder Ähnliches bestellen wollen, sollten unbedingt auf die Zahlungsmethode achten, mahnt die Verbraucherzentrale NRW.

Nicht nur für den Endverbraucher, auch für Pflegeeinrichtungen sind Atemschutzmasken mittlerweile Mangelware. Bei ihrer Arbeit mit pflegebedürftigen Menschen sind sie angesichts der aktuellen Bedrohung jedoch auf ausreichenden Schutz angewiesen, um nicht selbst infiziert zu werden bzw. andere Bewohner anzustecken. Vorsicht ist jedoch geboten, wenn Einrichtungen die Masken im Internet bestellen wollen, da von immer mehr kriminellen Anbietern zu lesen ist, die auf die Schnelle eine Fake-Seite erstellt haben, auf der sie die Hilfsmittel angeblich verkaufen. Nicht selten bleiben die Kunden dann auf ihren Kosten sitzen, weil sich hinter der Seite gar keine Firma verbirgt.
Wie können Pflegeeinrichtungen jedoch prüfen, ob es sich um einen seriösen Anbieter handelt? Georg Tryba, Pressereferent bei der Verbraucherzentrale NRW, rät vor allem dazu, eine sichere Bezahlart zu wählen: "Das sind Kauf auf Rechnung und Lastschrift, mit Abstrichen paypal oder amazon payments – da gibt es einen Käuferschutz, dessen Bedingungen man allerdings beachten muss". Eine wirkliche Prüfung der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) – wie es oft empfohlen wird – sei für den Endverbraucher im Grunde nicht möglich, so Tryba.
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