Vergütung

Steigende Personalkosten auch in Vergütungen berücksichtigen

Das „regional übliche Entlohnungsniveau“, das die Lohnentwicklung für sehr viele nicht-tarifgebundene Pflegeeinrichtungen verbindlich vorgibt, wird in allen Bundesländern ab dem 1 Januar 2024 steigen.

Foto: bad e.V. bad-Geschäftsführerin Andrea Kapp

In manchen Regionen liegen die Löhne für die Pflege- und Betreuungskräfte um bis zu fast 7 Prozent über den Vorjahreswerten. Diese Mehrkosten werden in vielen Fällen nur durch erhebliche Preissteigerungen zu refinanzieren sein. Damit ist spätestens jetzt abzusehen, dass die für den 1. Januar 2024 durch das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) vorgesehenen Erhöhungen der Budgetleistungen keinesfalls ausreichen werden, warnt der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad).

So sieht das dieses Jahr in Kraft getretene PUEG zum 1. Januar 2024 u.a. eine Anhebung der ambulanten Pflegesachleistungsbeträge, also der Beträge, die die Pflegeversicherung den Pflegebedürftigen für ihre pflegerische Versorgung zur Verfügung stellt, um 5 Prozent vor. Dieses Mehr wird jedoch aufgezehrt durch die Preiserhöhungen, die die Pflegeeinrichtungen gezwungenermaßen aufgrund der Personalkostensteigerungen vornehmen müssen. Probleme sieht der bad vor allem für  Hamburg, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein, wo ein Anstieg der Lohnkosten von über sechs Prozent angekündigt wurde.

PUEG II auf den Weg bringen

Andrea Kapp, die Bundesgeschäftsführerin des Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e. V., mahnt deshalb in Richtung Berlin: „Die Bundesregierung muss die völlig unzureichenden Maßnahmen, die durch das PUEG vorgenommen werden, schnellstens korrigieren. Das dauernde Hinterherrennen hinter den steigenden Kosten muss beendet werden, damit die Pflegebetriebe mehr Planungssicherheit erhalten und die Pflegebedürftigen nicht mit Einschränkungen bei den Pflegeleistungen zu rechnen haben. Daher muss sofort ein PUEG II auf den Weg gebracht werden, das mit Vernunft und kluger Voraussicht prospektiv die auch in Zukunft zu erwartenden Kostensteigerungen mit einer entsprechenden Erhöhung der Leistungsansprüche auffängt.“

Appell an Pflegekassen

„Darüber hinaus müssen diese zum Teil erheblichen Personalkostensteigerungen unverzüglich im Rahmen der Vergütungen berücksichtigt werden. Bei den anstehenden Vergütungsverhandlungen ist jetzt keine Zeit mehr für unnötiges Taktieren. Die Pflegekassen, die Sozialhilfeträger und die Krankenkassen müssen sich ihrer Verantwortung als Kostenträger bewusst sein und unverzüglich die erhöhten Lohnkosten in ihren Vergütungsangeboten für 2024 abbilden, wenn die Versorgung der Pflegebedürftigen weiterhin gewährleistet werden soll. Wenn die ohnehin schon schwer gebeutelten Pflegeeinrichtungen diese Personalmehrkosten nicht vollständig und pünktlich zum Jahreswechsel refinanziert bekommen, drohen noch mehr Insolvenzen und Betriebsaufgaben. Die Leidtragenden werden letztendlich die pflegebedürftigen Menschen sein!“, so Kapp.

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