News
Stichtag zur Schließung der Wählerverzeichnisse für Wahl zur Kammerversammlung terminiert
Der Errichtungsausschuss der Pflegekammer Niedersachsen
hat den Stichtag zur Schließung der Wählerverzeichnisse
für die Wahl zur Kammerversammlung auf den 31. Januar
festgelegt.

Der Errichtungsausschuss der Pflegekammer Niedersachsen
hat den gesetzlichen Auftrag, die Wahlen zur ersten
Kammerversammlung durchzuführen. Nur Mitglieder, deren
Registrierungsunterlagen bis zum Stichtag vollständig
vorliegen, dürfen an der Wahl zur Kammerversammlung –
dem höchsten Organ der Pflegekammer Niedersachsen –
teilnehmen und kandidieren. Alle Angehörigen einer der
drei Heilberufe in der Pflege (Altenpflege,
Gesundheits- und Krankenpflege und Gesundheits- und
Kinderkrankenpflege) sind kraft Gesetzes Mitglied der
Pflegekammer Niedersachsen. Wer sich bislang noch nicht
mit einem eigenhändig unterschriebenen Meldebogen und
der Kopie der Berufsurkunde bei der Pflegekammer
Niedersachsen registriert hat, ist aufgerufen, dies bis
zum 31. Januar 2018 zu tun. Von etwa 70 000
Pflegekräften in Niedersachsen haben sich bisher mehr
als 37 000 zur Registrierung gemeldet. Alle weiteren
Informationen zum Prozedere der Kammerwahl gibt die
Vorsitzende des Errichtungsausschusses der Pflegekammer
Niedersachsen mit der Wahlankündigung im Februar
bekannt.
Bislang größte Pflegekammer
Deutschlands
Am 12. Dezember 2016 hat der Niedersächsische Landtag
das Kammergesetz für die Heilberufe in der Pflege
(PflegeKG) verabschiedet. Es trat am 01.Januar 2017 in
Kraft. Damit entsteht die dritte und bisher größte
Pflegekammer in Deutschland. Die Pflegekammer hat das
Ziel, die Pflegeberufe durch eine demokratisch
legitimierte berufsständische Selbstverwaltung zu
stärken und weiterzuentwickeln. Damit können die
Angehörigen der Heilberufe in der Pflege die Zukunft
ihres Berufsstandes in Niedersachsen mitbestimmen. Als
größte Berufsgruppe des Gesundheitswesens nimmt die
Pflege eine Schlüsselposition in der aktuellen und
zukünftigen gesundheitlichen Versorgung ein.
Selbstverwaltung und Weiterentwicklung der
professionellen Pflege in Niedersachsen liegen nun
erstmals in der Eigenverantwortung der Pflegenden
selbst.
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu verfassen.
Sie haben noch kein Konto?
Jetzt registrieren