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Unglücklich und unsensibel agiert: Ministerium kritisiert Pflegekammer

Das von der neuen Niedersächsischen Pflegekammer
gewählte Verfahren zur Beitragserhebung wird vom
Niedersächsischen Sozial- und Gesundheitsministerium
hart kritisiert.Staatssekretär Heiger Scholz sagte:
"Wir können die Aufregung vieler Pflegekräfte verstehen
– die Pflegekammer hat unglücklich und unsensibel
agiert"

- Staatssekretär Heiger Scholz Foto: Philipp von Ditfurth

Kurz vor Weihnachten Bescheide zu verschicken, in denen
den Mitgliedern angedroht wird, von ihnen den
Höchstbeitrag einzuziehen, wenn sie nicht schnell ihre
Einkommensverhältnisse offenlegen, sei sehr
unglücklich, erklärte Heiger Scholz, Staatssekretär im
Sozial- und Gesundheitsministerium, in einer Mitteilung
des Ministeriums vom 27. Dezember. "Wir hätten uns
gewünscht, dass eine neue Institution, mit der die
Pflegekräfte künftig besser vertreten werden, erst
einmal Vertrauen aufbaut und ihre Stärken deutlich
macht." Mit dem unsensiblen Vorgehen habe die
Pflegekammer viele Pflegekräfte vor den Kopf
gestoßen."Wir können angesichts eines solchen
Anschreibens kurz vor Weihnachten die Aufregung vieler
Pflegekräfte verstehen", so Scholz weiter. Auch wenn
das gewählte Verfahren rechtlich nicht zu beanstanden
sei (das Sozialministerium ist Rechtsaufsicht der
Pflegekammer), so sei für eine neue Institution mit
neuen Mitgliedern der falsche Weg gewählt worden.
Niedersachsens Sozialministerin Carola Reimann werde
Anfang Januar ein Gespräch mit der Pflegekammer führen.
Sie wird auf eine Überarbeitung der Beitragsordnung
drängen.Der erwähnte Jahres-Höchstbeitrag von 280 Euro
wird laut Beschluss der Kammerversammlung ab einem
Jahreseinkommen von 70.000 Euro erhoben. Mitglieder der
Pflegekammer Niedersachsen hatten kurz vor Weihnachten
einen Regelbescheid über 140 Euro für das Jahr 2018
erhalten (die Kammer konstituierte sich im Sommer, der
erste Bescheid deckt ein halbes Beitragsjahr ab).
Etliche empörte Pflegekräfte hatten
das an sie gerichtete Anschreiben so interpretiert, als
ob davon ausgegangen werde, dass Pflegekräfte in dieser
Größenordnung verdienen. Das war allerdings nicht die
Intention der Pflegekammer. Die genannten 280 Euro im
Jahr müssen von kaum jemandem bezahlt werden, denn nach
einer Selbsteinstufung der Mitglieder wird ein Beitrag
von lediglich 0,4 Prozent der Einkünfte erhoben – das
gilt auch schon für die Beiträge für 2018. Die
Selbsteinschätzung auf dem Formular erfolgt ohne
Nachweis des Gehaltes, also unkompliziert. Das System
einer Beitragsstaffelung wurde von der
Kammerversammlung gewählt, damit Beschäftigte in
Führungspositionen mit sehr hohem Einkommen einen
höheren Beitrag als Geringverdiener zahlen. Weitere
Fragen zur Beitragserhebung bitte direkt an die dafür
verantwortliche Pflegekammer richten: www.pflegekammer-nds.de