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VdPB ist für Registrierung der Pflege-Praxisanleitungen in Bayern zuständig

Im neuen Pflegeberufegesetz sind neben der generalistischen Ausbildung auch neue Regelungen für die Praxisanleitung in der Pflege festgeschrieben. Praxisanleiterinnen und -anleiter müssen ab sofort eine deutlich umfangreichere Weiterbildung und jährliche Pflichtfortbildungen nachweisen.

- Präsidium der Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB): Präsident Georg Sigl-Lehner, Vizepräsidentinnen Sonja Voss (links) und Agnes KolbeckFoto: VdPB

Das macht eine Registrierung der in der Praxisanleitung tätigen Fachkräfte erforderlich. Die Aufgabe der zuständigen Behörde wurde der Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) übertragen. 
Die Voraussetzungen für eine qualitativ hochwertige Pflegeausbildung werden ganz wesentlich von der Verzahnung von Theorie und Praxis bestimmt.

"In Absprache mit dem Staatsministerium für Gesundheit- und Pflege haben wir uns bei der VdPB schon darauf eingestellt, diese Aufgabe übertragen zu bekommen. Ein mögliches Verfahren zur Registrierung ist bereits skizziert. Nun gilt es, die entsprechenden Strukturen bei der VdPB zu schaffen, um das Verfahren auch zügig und reibungslos umzusetzen", erklärt VdPB-Präsident Georg Sigl-Lehner. "Seit der Gesetzgeber die Verordnungs-Änderung Ende Januar veröffentlicht hat, haben wir Planungssicherheit und gehen davon aus, am 1. März 2020 die ersten Kolleginnen und Kollegen aus der Praxisanleitung registrieren zu können."