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Verbesserungen in der ambulanten palliativmedizinischen Versorgung
Die ambulante palliativmedizinische Versorgung wird zum 1. Oktober ausgeweitet. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Kassen haben sich dazu auf acht neue Gebührenordnungspositionen (GOP) geeinigt, die die ambulante palliativmedizinische Versorgung verbessern werden.

Die neuen GOP im sogenannten Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) sind für Haus- und Fachärzte abrechenbar und umfassen neben der palliativmedizinischen Ersterhebung und Koordination der Versorgung u. a auch Hausbesuche und Rufbereitschaft, die extrabudgetär vergütet werden. Allerdings benötigen Ärzte für einen Teil der Leistungen eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung. Die neuen Leistungen sollen die Patienten noch in diesem Jahr in Anspruch nehmen können. Wie die "Ärzte Zeitung" berichtet, geht es um neue Positionen im Abschnitt 37.3 der Gebührenordnung.
Die Neuerungen erfolgen noch im Rahmen des Ende 2015 verabschiedeten Hospiz- und Palliativgesetzes. Sie gelten zunächst begrenzt für zwei Jahre.
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