Außerklinische Intensivpflege

Virtuelle Entscheiderkonferenz: das ist neu beim IPReG

Der aktuelle Stand des Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungs-Gesetzes (IPReG) ist am 7. Mai das große Thema bei der 7. Entscheiderkonferenz Außerklinische Intensivpflege. Zweiter Schwerpunkt sind die Auswirkungen der Corona-Pandemie, auf Grund derer die Entscheiderkonferenz erstmalig virtuell durchgeführt wird.

-

Dr. Oliver Stegemann, Syndikusrechtsanwalt des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste (bpa), wird bei der erstmals im Internet durchgeführten Entscheiderkonferenz das Leistungserbringerrecht nach dem IPReG in den Fokus rücken.

Foto: Florian Arp

Rechtsanwältin Anja Hoffmann und bpa-Syndikusrechtsanwalt Dr. Oliver Stegemann arbeiten bei der Veranstaltung auf, welche Neuerungen die Aktualisierungen des IPReG für die außerklinische Intensivpflege bereithalten. Sven Liebscher, Vorsitzender des Intensivpflegeverbands Deutschland (IPV), Thomas Van der Most vom Verband IDA NRW und Häusliche Pflege-Chefredakteur Lukas Sander diskutieren das IPReG im Anschluss aus Sicht der professionellen Pflege. Sozialrechtler Prof. Ronald Richter wirft im Anschluss einen Blick auf die Chancen und Herausforderungen, die das Gesetz für stationäre Anbieter mit sich bringt.

Am Nachmittag erläutern Rechtsanwalt Thomas Schleipen, Hygienefachmann Patrick Ziech vom Niedersächsischen Landesgesundheitsamt, Anette Geißler von der DPG Deutsche Pflegegruppe und Prof. Richter praktische und rechtliche Fragestellungen rund um die Intensivpflege während der Corona-Pandemie.

Alle Informationen rund um die Veranstaltung und zur Anmeldung finden Sie hier.