Pflegepolitik
Warnung vor drohenden Versorgungslücken nach Blockade des BEEP-Gesetzes
Die Bundesarbeitsgemeinschaft spezialisierter Leistungserbringer „Wunde“ (BAG-Wunde) reagiert mit deutlicher Kritik auf die Entscheidung des Bundesrates, das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) in den Vermittlungsausschuss zu überweisen. Die am 21. November 2025 erfolgte Blockade gefährde die ambulante Versorgung von Menschen mit chronischen Wunden erheblich, heißt es in der Stellungnahme der BAG-Wunde.
Kern des Problems ist die nun verzögerte Verlängerung der Übergangsfrist für „sonstige Produkte zur Wundbehandlung“. Diese läuft nach aktueller Rechtslage am 1. Dezember 2025 aus. Ohne die im BEEP vorgesehene Fristverlängerung bis Ende 2026 droht ab dem 2. Dezember für zahlreiche moderne Verbandmittel – darunter silberhaltige, antimikrobielle Wundauflagen – der Verlust der Erstattungsfähigkeit. Die BAG-Wunde betont, dass dies keine Produktdebatte sei, sondern eine Frage der Versorgungssicherheit: Schon 2024 habe eine ähnliche Unsicherheit zu einer „Verhinderungshaltung“ in der Ärzteschaft geführt.
Konkrete Auswirkungen: Von Versorgungslücken bis zu therapeutischen Einschränkungen
Nach Einschätzung der BAG-Wunde sind mehrere Ebenen der ambulanten Wundversorgung betroffen:
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Versorgungsunsicherheit: Ärztinnen, Ärzte und Pflegedienste könnten gezwungen sein, auf weniger geeignete Produkte auszuweichen.
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Finanzielle Belastung: Patientinnen und Patienten müssten spezialisierte Wundauflagen im Zweifel selbst bezahlen – ein Kostenrisiko, das bei großflächigen oder infizierten Wunden erheblich sein kann.
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Therapeutische Einschränkungen: Der Wegfall moderner Materialien könne die Heilung verzögern und Komplikationen begünstigen.
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Rechtsunsicherheit: Verordnende Fachkräfte liefen Gefahr, auf Produkten sitzenzubleiben, die später nicht erstattet werden – mit drohenden Retaxationen.
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Mehrbelastung für ambulante Pflegedienste: Materialwechsel, zusätzliche Beratung und Dokumentation steigerten Aufwand und Fehleranfälligkeit.
Forderung: Sofortige Übergangsregelung und klare Kommunikation
Die BAG-Wunde fordert eine unverzügliche Verabschiedung der Fristverlängerung, um einen nahtlosen Übergang sicherzustellen. Zudem sei eine klare, verbindliche Information an alle verordnenden und pflegerischen Akteure notwendig, damit keine Unsicherheit zu Fehlentscheidungen führe. Auch eine pragmatische Sofortregelung noch vor formellem Inkrafttreten sei nötig, um Versorgungsabbrüche auszuschließen.
Langfristig müsse die Neudefinition des Begriffs „Verbandmittel“ nach § 31 SGB V zügig umgesetzt werden, um Herstellern, Leistungserbringern und Patienten Planungssicherheit zu geben.
Appell an den Gesetzgeber
Die BAG-Wunde kündigt an, die Beratungen im Vermittlungsausschuss eng zu begleiten. Leistungserbringer aus der häuslichen Versorgung – von Pflegediensten über Wundmanagerinnen und -manager bis hin zu ambulanten Fachärztinnen und -ärzten – müssten zwingend einbezogen werden. „Die häusliche Versorgung darf nicht durch regulatorische Verzögerungen beeinträchtigt werden“, heißt es in der Stellungnahme.
Die vollständige Stellungnahme schließt mit einem eindringlichen Hinweis: „In der ambulanten Versorgung muss berücksichtigt werden, dass Patientinnen und Patienten mit chronischen, komplexen oder schlecht heilenden Wunden eine besondere Material- und Therapiebedürftigkeit haben, eine Absenkung der Materialqualität aus Erstattungsgründen wäre aus unserer Sicht medizinisch nicht verantwortbar.“ (lon)
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