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Was Experten bei der Suche nach einem ambulanten Pflegedienst Kunden raten

Wer sich als ambulanter Pflegedienst von seinen Mitbewerbern absetzen will, muss sich auf die Bedürfnisse seiner Kunden einstellen. Eine Recherche unter Verbraucherschützern zeigt, zu welchen Auswahlkriterien diese raten.

- Foto: Susanne El-Nawab

"Bevor Pflegebedürftige nach einem ambulanten Pflegedienst suchen, sollten sie zwei Fragen klären: Welche Hilfe brauche ich? Was davon sollen professionelle Pflegekräfte übernehmen?" Mit diesen und anderen Fragestellungen ist die Deutsche Presseagentur an zahlreiche Experten herangetreten.

"Die angebotenen Leistungen müssen zu den individuellen Anforderungen passen", sagt Astrid Schultze vom Pflegestützpunkt Pankow in Berlin. "Muss der Pflegebedürftige etwa beatmet werden, sollte der Anbieter darauf spezialisiert sein." Außerdem wichtig bei der Auswahl: "Der Pflegedienst sollte nicht allzu weit weg sein", rät Schultze. "Damit er auch in Notfällen schnell helfen kann." Adressen von Anbietern in Wohnortnähe finden Betroffene über die Pflegekassen, Pflegestützpunkte oder online über die Weisse Liste. Bevor Pflegebedürftige einen Vertrag unterschreiben, sollten sie den Anbieter um ein persönliches Gespräch bitten. "Es ist ein gutes Zeichen, wenn der Pflegedienst vorab bei einem Hausbesuch kostenlos und ausführlich über seine Leistungen informiert", sagt Schultze. Bei diesem Termin können Kunden Fragen und Wünsche ansprechen – wenig Personalwechsel, ein Nichtraucher als Pfleger oder bestimmte Pflegewunschzeiten zum Beispiel. Interessierte sollten zusätzlich nach den Kompetenzen des Personals fragen. "Es ist gut zu wissen, welche Leistungen von Hilfskräften und welche von Fachkräften durchgeführt werden", sagt Schultze.

"Vergleichen Sie immer mehrere Angebote", sagt Petra Hegemann, Leiterin des Projekts Pflegeverträge der Verbraucherzentrale Berlin. Im Vertrag sollten alle Leistungen und Kosten genau aufgeschlüsselt sein. "Idealerweise lassen sich Interessierte einen konkreten Kostenvoranschlag von dem Anbieter erstellen, der zu den eigenen Bedürfnissen passt", empfiehlt Hegemann. Um einen ersten Anhaltspunkt zu bekommen, kann man bei den Pflegekassen nach Preisvergleichslisten fragen. "Fast noch wichtiger als die Kosten ist es, die angebotenen Leistungen genauer unter die Lupe zu nehmen", sagt Hegemann. Auch hier sollten Art, Inhalt und Umfang genau beschrieben sein. Auch die Haftung muss klar geregelt sein: Der Pflegedienst sollte diese auch bei einfacher Fahrlässigkeit nicht ausschließen. "Das gilt insbesondere für den Punkt Schlüsselverlust", sagt Hegemann. Außerdem muss schriftlich fixiert sein, was in Ausnahmefällen gilt – etwa bei einem Krankenhausaufenthalt. «In der Regel ruht der Vertrag dann», erklärt die Verbraucherschützerin. Die entscheidende Frage lautet: Bis wann kann man dem Pflegedienst kostenlos absagen? "Die Frist dafür sollte nicht länger als 24 Stunden betragen."

Wenn sich der Anbieter darauf einlässt, sollte man die mündlich besprochenen Vereinbarungen idealerweise schriftlich im Vertrag festhalten. "Das sorgt für Klarheit auf beiden Seiten. Denn kommt es zu Schwierigkeiten, gilt nur die schriftliche Vereinbarung", sagt Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz. "Mündliche Vereinbarungen durchzusetzen wird schwierig." Ein weiterer Vorteil sei: "Bei wechselndem Pflegepersonal sind alle gleich über die Bedürfnisse und Wünsche des Pflegebedürftigen informiert". Pflegebedürftige sollten im Vertrag besser keine Vorauszahlungen oder Abschlagsrechnungen mit dem Pflegedienst vereinbaren. "Auch hier gilt der Grundsatz: Erst die Leistung, dann die Bezahlung", sagt Brysch. Denn: "Geht der Pflegedienst in die Insolvenz, ist das vorausgezahlte Geld weg", warnt er. Am Ende muss der Pflegebedürftige ein Exemplar des Vertrags erhalten. "Damit hat er den Beweis über die vereinbarten Leistungen in den Händen", sagt Brysch. So kann er Ansprüche leichter geltend machen und Details zu den Vertragsbedingungen nachlesen.

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