Digital

Wie man die ambulante Pflege digital fit macht

Trotz Widerstand setzt sich der Deutscher Evangelischer Verband für Altenarbeit und Pflege (DEVAP) für einen einheitlichen Standard der elektronischen Leistungserfassung ein.

Sonja Schneider-Koch, Vorsitzende des DEVAP-FA Ambulant und DEVAP-Vorständin Foto: DEVAP

„Der DEVAP unterstützt seit 2021 ambulante Einrichtungen, die sich am Projekt zur Einführung eines Standards der digitalen Pflegedokumentation mit dem elektronischen Leistungsnachweis für die ambulante Pflege beteiligen. Dieser Standard hat sich etabliert. Das zeigen die hohen Teilnehmerzahlen an den DEVAP-Veranstaltungen mit Praxisbeispielen“, sagt Sebastian Wirth, ehemaliger Vorsitzender des Fachausschusses (FA) Ambulante pflegerische Dienste des DEVAP.

„Dabei ist das Projekt kein offizielles: Die Selbstverwaltung aus Verbänden der Krankenkassen und Leistungsanbieter blockiert immer wieder digitale Möglichkeiten“, berichtet Wirth weiter. „So haben die Verhandlungspartner aus Krankenkassen und Freie Wohlfahrtspflege noch Anfang 2022 in NRW einen Vertrag unterschrieben, nach dem den Einrichtungen der digitale Leistungsnachweis untersagt und die Papierversion zwingend vorgeschrieben wurde. Auf Landesebene NRW gab es jedoch längst Vereinbarungen auch mit den privaten Verbänden zu digitalen Prozessen, die gut funktionierten.“

„Die Digitalisierung in der Pflege wird zwar allseits gefordert, aber bisher gab es nur verpflichtende Anforderungen an die ambulanten Dienste, welche Ausstattung sie anschaffen und wo sie sich anmelden sollen. Brauchbare Anwendungen für das Tagesgeschäft gab es dabei nicht“, erläutert Sonja Schneider-Koch, neue Vorsitzende des DEVAP-FA Ambulant und DEVAP-Vorständin.

Der DEVAP hat Vorschläge für eine durchgängige digitale Kommunikation mit den Krankenkassen eingebracht. Erste Ansätze scheinen jetzt Ende 2024/Anfang 2025 über die Telematik ins SGB XI zu kommen – für das SGB V ist dies offen.